Hauptbahnhof Bremen: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art

Bremen (ots) - Regelungen bis 2025 verlängert
Die bestehenden Regelungen werden bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Die Ausnahmen dazu lassen sich unter Ziffer 3.2 der allgemeinen Verfügung finden. Bundespolizei-Teams sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften. Missachtungen können zu Maßnahmen wie einem Platzverweis, einem Hausverbot am Bahnhof oder einem Ausschluss von der Beförderung führen. Abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren gemäß dem Waffengesetz kann bei unkooperativen Personen auch ein Zwangsgeld verhängt werden.
Wirkungsbereich und Geltungszeitraum
Der Wirkungsbereich der Verfügung schließt den kompletten Gebäudekomplex des Bremer Hauptbahnhofs ein, einschließlich der Bahnsteige, aber nicht die Passage Bürgerweide. Die Verfügung gilt für den Zeitraum von Donnerstag, dem 1. Mai 2025 ab 00:00 Uhr bis Samstag, den 31. Mai 2025 um 24:00 Uhr.
Hintergrund der Maßnahme
Der Anlass für diese Maßnahme ist die signifikante Wahrnehmbarkeit von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, besonders Messer, welche die Sicherheit von Reisenden und der allgemeinen Bevölkerung beeinträchtigen.
Informationen der Bundespolizeidirektion Hannover
- Öffentliches Führen von Waffen unterliegt spezifischen Vorschriften und ist möglicherweise verboten oder erfordert eine Genehmigung, wie bei Einhandmessern oder dem Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen.
- Waffen, auch zur Verteidigung gedachte, bieten oft eine falsche Sicherheit, erhöhen die eigene Risikobereitschaft, verschärfen Gewaltkonflikte und vergrößern potenzielle Schäden.
- Waffenträger vernachlässigen häufig deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die Situationen beruhigen können.
- Waffen erschweren es Helfern und der Polizei, Täter von Opfern zu unterscheiden.
- Im ungünstigsten Fall kann die Waffe einem Träger abgenommen und gegen ihn selbst eingesetzt werden.
- Der Gebrauch von Waffen führt schnell zu schwerwiegenden Verletzungen und kann gravierende strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Alternative Schutzmaßnahmen
In Gefahrensituationen kann ein Schrillalarm (Taschenalarm) hilfreich sein, insbesondere, wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Der schrille Ton des Alarms soll Zeugen auf das Geschehen aufmerksam machen und mögliche Täter abschrecken. Weitere nützliche Tipps sind auch im Internet verfügbar unter Polizei Beratung.