Hauptbahnhof Bremen: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen

Hannover (ots) - Verlängerung der Allgemeinverfügung bis 31. März 2025
Die Allgemeinverfügung wurde bis zum 31. März 2025 verlängert. Ausnahmen können in Abschnitt 3.2 der Verfügung nachgelesen werden. Die Bundespolizei wird den Vollzug der Verfügung überwachen. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Hausverbote am Bahnhof oder auch der Ausschluss von der Beförderung. Zusätzlich zu möglichen strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen gemäß dem Waffengesetz (WaffG) kann bei uneinsichtigen Personen auch ein Zwangsgeld verhängt werden. Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Gebäudeteile des Bremer Hauptbahnhofs, inklusive der Bahnsteige, jedoch ohne die Passage Bürgerweide. Die Regelung gilt vom Samstag, 1. März 2025, 00:00 Uhr, bis Montag, 31. März 2025, 24:00 Uhr.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist das gestiegene Aufkommen von Körperverletzungen durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messer, was die Sicherheit der Reisenden und der Allgemeinheit gefährdet.
Zusätzliche Informationen der Bundespolizeidirektion Hannover:
- Das Mitführen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strengen Vorschriften und ist möglicherweise verboten oder erfordert eine behördliche Erlaubnis (z.B. ein Verbot für Einhandmesser oder ein Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, selbst zur Selbstverteidigung, bieten nur eine trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Eskalation von Gewalt beitragen und den Schaden vergrößern.
- Personen, die Waffen tragen, vernachlässigen häufig deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation führen könnten.
- Das Mitführen von Waffen erschwert es Polizei und Helfern, zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden.
- Im schlimmsten Fall kann eine Waffe entwendet und gegen den Träger verwendet werden.
- Der Einsatz von Waffen zieht schnell schwerwiegende Verletzungen und erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich.
Eine Möglichkeit, in Gefahrensituationen Aufmerksamkeit zu erregen, bietet ein Schrillalarm (oder Taschenalarm). Sobald er ausgelöst wird, ertönt ein lauter Ton, der umstehende Personen alarmiert und potenzielle Täter abschrecken soll. Weitere nützliche Tipps sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/ zu finden.