Neue Sperrbezirksverordnung der Polizeidirektion Braunschweig

Sperrbezirksverordnung in Braunschweig: Neue Regelungen für den Schutz des öffentlichen Anstands
Braunschweig (ots) - Die Stadt Braunschweig hat eine neue Sperrbezirksverordnung beschlossen, die den Schutz des öffentlichen Anstands und die Sicherung des Jugendschutzes regelt, basierend auf Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB).
Zukünftig wird sowohl die Straßenprostitution als auch die Prostitution in Fahrzeugen und die Bordellprostitution im Gebiet um die Petzvalstraße/Berliner Straße untersagt. Die zuvor existierenden Toleranzzonen wurden auf Empfehlung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus der neuen Verordnung gestrichen.
Stattdessen werden einzelne Sperrbezirke ausgewiesen, wobei eine sorgfältige Abwägung zwischen den Schutzgütern gemäß Art. 297 EGStGB und den Interessen der Grundstückseigentümer sowie Gewerbetreibenden erforderlich ist.
In den letzten Monaten hat die Polizeidirektion Braunschweig ein umfangreiches Prüfverfahren durchgeführt, in dem relevante Daten gesammelt und bewertet wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind nun öffentlich zugänglich.
Neben dem Gebiet innerhalb Braunschweigs wurde auch ein anderer Bereich in der Region Braunschweig untersucht, wo ein bordellartiger Betrieb stattfindet. Allerdings waren die dort gesammelten Erkenntnisse nicht ausreichend, um eine eigene Sperrbezirksverordnung zu rechtfertigen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wird die vorherige Verordnung vom 15. August 2022 aufgehoben.