Wechselpflicht für Versicherungskennzeichen am 01.03.2025 (Symbolfoto im Anhang)

Wechsel der Versicherungskennzeichen im März
Cuxhaven (ots) - Wie jedes Jahr steht auch in diesem Jahr mit dem Übergang von Februar auf März die Pflicht zum Wechsel der Versicherungskennzeichen bevor. Diese Kennzeichen sind beispielsweise für Kleinkrafträder wie Roller, E-Scooter, E-Bikes sowie sogenannte Microcars erforderlich und müssen jährlich zum gleichen Stichtag zusammen mit der Erneuerung der jeweiligen Versicherung geändert werden.
Die Kennzeichenfarben ändern sich jedes Jahr; für 2025 ist die Farbe GRÜN, gültig ab dem 1. März 2025. Derzeit sind die Kennzeichen blau.
Sollten Fahrzeuge nach dem 1. März 2025 noch mit blauen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen angetroffen und kontrolliert werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz und das Verbot der Weiterfahrt.
Da es sich um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit handelt, ist die Polizei verpflichtet, entsprechend dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung einzuschreiten. Ein „Auge zudrücken“ ist in diesem Fall keineswegs möglich.