Landkreis Wesermarsch: Eine Person bei Verkehrsunfall in Nordenham leicht verletzt

Am 24. Juni 2025, gegen 13:40 Uhr, befuhr ein 74-Jähriger aus Butjadingen mit seinem Pkw Daimler die Butjadinger Straße in Richtung Stollhamm.
Delmenhorst (ots) - Kurz hinter der Seefelder Straße beabsichtigte eine vorausfahrende 58-Jährige aus Butjadingen mit ihrem Pkw Ford, welcher als Schultaxi genutzt wurde, auf eine Hofeinfahrt abzubiegen. Die 58-Jährige verlangsamte für den Abbiegevorgang die Geschwindigkeit und setzte den Fahrtrichtungsanzeiger. Dies übersah der 74-Jährige und beabsichtigte sowohl einen weiteren vorausfahrenden Pkw Suzuki als auch das Schultaxi zu überholen. Hierbei kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Pkw des 74-Jährigen und dem Schultaxi, wodurch die Fahrerin des Schultaxis sich leicht verletzte.
Ein 8-Jähriger Junge, welcher sich auf der Rücksitzbank des Schultaxis befunden hat, blieb unverletzt.
Beide Fahrzeuge wurden durch den Aufprall derart beschädigt, sodass diese nicht mehr fahrbereit waren und von einem Abschleppunternehmen geborgen werden mussten.
Der entstandene Gesamtschaden wurde auf circa 14.500 Euro geschätzt.
Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Alkoholisierung des 74-Jährigen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,47 Promille, weshalb dem Pkw-Führer durch einen Arzt Blut entnommen wurde. Zudem ordnete das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Beschlagnahme des Führerscheins an.
Gegen den 74-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung und einer Gefährdung des Straßenverkehrs sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein 8-Jähriger Junge, welcher sich auf der Rücksitzbank des Schultaxis befunden hat, blieb unverletzt.
Beide Fahrzeuge wurden durch den Aufprall derart beschädigt, sodass diese nicht mehr fahrbereit waren und von einem Abschleppunternehmen geborgen werden mussten.
Der entstandene Gesamtschaden wurde auf circa 14.500 Euro geschätzt.
Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Alkoholisierung des 74-Jährigen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,47 Promille, weshalb dem Pkw-Führer durch einen Arzt Blut entnommen wurde. Zudem ordnete das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Beschlagnahme des Führerscheins an.
Gegen den 74-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung und einer Gefährdung des Straßenverkehrs sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen