Bad Bentheim - Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim und des Hauptzollamts Osnabrück (Foto)

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Am Mittwochvormittag führten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück eine umfangreiche gemeinsame Kontrollaktion am Zentraldepot eines Versanddienstleisters in der Luxemburger Straße im Ortsteil Gildehaus durch.
Bad Bentheim (ots) - Hintergrund der Maßnahme waren Hinweise auf erhebliche technische Mängel an den Lieferfahrzeugen des Depots. Zudem war es in der Vergangenheit zu mehreren zollrechtlichen Auffälligkeiten durch Fahrer desselben Unternehmens gekommen.
Die Kontrolle wurde von Teams der Polizeistation Bad Bentheim und des Zolls durchgeführt. Unterstützt wurde die Maßnahme durch die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, welche insbesondere die Ladungssicherung und das Gewicht der Lieferfahrzeuge überprüfte.
Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 70 Personen und 65 Fahrzeuge überprüft. An den Lieferfahrzeugen wurden teilweise erhebliche technische Mängel festgestellt. In fünf Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht gewährleistet war. Ein Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Insgesamt wurden knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren eingeleitet.
Die Kontrolle wurde von Teams der Polizeistation Bad Bentheim und des Zolls durchgeführt. Unterstützt wurde die Maßnahme durch die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, welche insbesondere die Ladungssicherung und das Gewicht der Lieferfahrzeuge überprüfte.
Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 70 Personen und 65 Fahrzeuge überprüft. An den Lieferfahrzeugen wurden teilweise erhebliche technische Mängel festgestellt. In fünf Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht gewährleistet war. Ein Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Insgesamt wurden knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen