E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Gifhorn: Polizeikontrolle führt zu Strafverfahren wegen E-Scooter-Versicherungsverstößen
Bei einer Verkehrskontrolle in Gifhorn um 14:00 Uhr zog ein E-Scooter mit einem abgelaufenen Versicherungsnachweis in schwarzer Schrift die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Bei der Überprüfung des männlichen Fahrers stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,72 Promille, was neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führt.
In einem separaten Vorfall in der Nacht zum heutigen Donnerstag bemerkten Polizisten auf der Braunschweiger Straße erneut einen E-Scooter-Fahrer ohne sichtbaren Versicherungsnachweis. Der 23-jährige Fahrer behauptete, über eine gültige Versicherung zu verfügen. Jedoch widerlegte eine polizeiliche Datenabfrage seine Angaben; der Versicherungsschutz war nicht mehr aktuell. Auch er hat sich nun einem Strafverfahren zu stellen.
E-Scooter werden im Verkehrsgesetz als Kraftfahrzeuge eingestuft und erfordern daher eine Haftpflichtversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Versicherungskennzeichen für das Jahr 2024/2025 sind an der blauen Schrift erkennbar und gelten vom 1. März eines Jahres bis zum letzten Februar-Tag des nächsten Jahres, können jedoch auch während des Jahres abgeschlossen werden.