Zweimal die Weiterfahrt untersagt

Am Montagabend fuhren zwei Beamte auf der Wolfsburger Straße in Gifhorn Streife.
Gifhorn (ots) - Ihnen kam dabei ein Volkswagen Tiguan entgegen, bei dessen Fahrer sie aus einem früheren Einsatz wussten, dass dieser keine Fahrerlaubnis besaß. Sie wendeten und verfolgten den Volkswagen. Als der Fahrer das Wenden bemerkte, erhöhte er augenscheinlich seine Geschwindigkeit. Auf einem Parkplatz an der Wolfsburger Straße stoppte der Tiguan, die Beamten führten die Kontrolle von Fahrer und Fahrzeug durch. Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass der 24-Jährige nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war. Zudem ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und er muss sich nun zwei Strafverfahren stellen.
Einen ähnlichen Sachverhalt stellten zwei andere Beamte der Polizei Gifhorn in der Nacht zum heutigen Mittwoch fest. Sie kontrollierten in der Alfred-Teves-Straße in Gifhorn einen Volkswagen Golf. Dessen 22-jähriger Fahrer war ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und zudem alkoholisiert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,98 Promille. Auch diesem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, auch er muss sich zwei Strafverfahren stellen. Beide Männer durften die Weiterfahrt nicht antreten.
Einen ähnlichen Sachverhalt stellten zwei andere Beamte der Polizei Gifhorn in der Nacht zum heutigen Mittwoch fest. Sie kontrollierten in der Alfred-Teves-Straße in Gifhorn einen Volkswagen Golf. Dessen 22-jähriger Fahrer war ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und zudem alkoholisiert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,98 Promille. Auch diesem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, auch er muss sich zwei Strafverfahren stellen. Beide Männer durften die Weiterfahrt nicht antreten.
Quelle: Niedersachsen