(216/2025) Nach Auffinden einer leblosen jungen Frau im Reinhäuser Wald: Polizei schließt Fremdeinwirkung aus

GEMEINDE GLEICHEN (ab) - Im Fall der am Montagmorgen leblos aufgefundenen jungen Frau in einem Waldgebiet bei Reinhausen (siehe unsere Pressemeldung Nr. 215/2025 vom 30.06.2025), liegen den Ermittlern nun die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchungen vor.
Göttingen (ots) - Zur Klärung der genauen Todesumstände ordnete die Staatsanwaltschaft Göttingen unmittelbar eine Obduktion des Leichnams der jungen Frau an. Die noch am Montagnachmittag (30.06.25) in der Göttinger Rechtsmedizin durchgeführte Untersuchung ergab keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung.
Anfängliche Ermittlungen, die auch die mögliche Beteiligung weiterer Personen oder ein Unfallgeschehen nicht ausschließen ließen, haben sich im Ergebnis der vom 1. Fachkommissariat der PI Göttingen aufgenommenen intensiven Ermittlungen nicht ergeben.
Die Hintergründe der Tragödie sind nicht bekannt, werden aber im persönlichen Bereich der Verstorbenen angenommen.
Mit Rücksicht auf die Angehörigen werden von der Polizei keine weiteren Einzelheiten zu den konkreten Umständen, zur Art der todesursächlichen Verletzungen sowie auch zum privaten Umfeld der Verstorbenen veröffentlicht.
Hinweis an Redaktionen: Bitte beachten Sie bei der Berichterstattung die Empfehlungen des Deutschen Pressekodex (Ziffer 8.7).
Wenn Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an vertrauliche und kostenfreie Hilfsangebote wie die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr). Weitere regionale Anlaufstellen finden Sie unter www.telefonseelsorge.de.
Anfängliche Ermittlungen, die auch die mögliche Beteiligung weiterer Personen oder ein Unfallgeschehen nicht ausschließen ließen, haben sich im Ergebnis der vom 1. Fachkommissariat der PI Göttingen aufgenommenen intensiven Ermittlungen nicht ergeben.
Die Hintergründe der Tragödie sind nicht bekannt, werden aber im persönlichen Bereich der Verstorbenen angenommen.
Mit Rücksicht auf die Angehörigen werden von der Polizei keine weiteren Einzelheiten zu den konkreten Umständen, zur Art der todesursächlichen Verletzungen sowie auch zum privaten Umfeld der Verstorbenen veröffentlicht.
Hinweis an Redaktionen: Bitte beachten Sie bei der Berichterstattung die Empfehlungen des Deutschen Pressekodex (Ziffer 8.7).
Wenn Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an vertrauliche und kostenfreie Hilfsangebote wie die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr). Weitere regionale Anlaufstellen finden Sie unter www.telefonseelsorge.de.
Quelle: Niedersachsen