(218/2025) Brand in der Duderstädter Innenstadt - zwei Leichtverletzte, alkoholisierter Störer greift Einsatzkräfte an

Duderstadt, Marktstraße Montag, 30. Juni 2025, gegen 19:20 Uhr DUDERSTADT (ab) - Am Montagabend (30.06.25) gegen 19:20 Uhr, brach in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Marktstraße in Duderstadt (Landkreis Göttingen) ein Feuer aus.
Göttingen (ots) - Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht beziffert. Zwei Personen erlitten leichte Rauchgasvergiftungen und wurden ambulant im Krankenhaus versorgt.
Ersten Erkenntnissen zufolge nahm das Feuer seinen Ursprung in einem Raum des im Erdgeschoss gelegenen Restaurants und breitete sich von dort auf weitere Teile des Gebäudes aus. Die Brandursache ist derzeit unklar. Der Brandort wurde beschlagnahmt, um eine kriminaltechnische Untersuchung zu ermöglichen. Die Ermittlungen zur Entstehung des Feuers sowie zur Höhe des entstandenen Sachschadens dauern an. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Die Bewohner des betroffenen Hauses sowie des angrenzenden Nachbargebäudes wurden vorsorglich evakuiert. Obwohl die Flammen bereits auf Teile des Fachwerks übergegriffen hatten, gelang es den Einsatzkräften aus neun Ortsfeuerwehren und der Werkfeuerwehr Otto Bock - insgesamt 125 Kameraden - den Brand rasch unter Kontrolle zu bringen und zu löschen.
Ein hinzugezogener Baufachberater des Technischen Hilfswerks stellte anschließend fest, dass für das Gebäude keine akute Einsturzgefahr besteht. Dennoch bleibt das Haus vorerst unbewohnbar; die Stadt Duderstadt organisierte eine vorübergehende Unterbringung der betroffenen Bewohner.
Während der Löscharbeiten kam es zu einer erheblichen Störung des Einsatzes: Ein 53-jähriger, mutmaßlich alkoholisierter Mann überschritt wiederholt die Absperrung, beleidigte Einsatzkräfte und griff eingesetzte Feuerwehrleute tätlich an.
Nachdem er auch den Aufforderungen der eingesetzten Polizeibeamten nicht Folge leistete und diese beleidigte, versuchte er auf diese einzuschlagen. Der Mann wurde daraufhin mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht, und zur Durchführung einer Blutentnahme einem Arzt vorgestellt, ehe er im Anschluss einen Platzverweis für den Bereich der Einsatzstelle erhielt.
Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Ein Polizeibeamter zog sich bei dem Angriff leichte Verletzungen zu, blieb jedoch dienstfähig.
Die weiteren Ermittlungen dauern.
Ersten Erkenntnissen zufolge nahm das Feuer seinen Ursprung in einem Raum des im Erdgeschoss gelegenen Restaurants und breitete sich von dort auf weitere Teile des Gebäudes aus. Die Brandursache ist derzeit unklar. Der Brandort wurde beschlagnahmt, um eine kriminaltechnische Untersuchung zu ermöglichen. Die Ermittlungen zur Entstehung des Feuers sowie zur Höhe des entstandenen Sachschadens dauern an. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Die Bewohner des betroffenen Hauses sowie des angrenzenden Nachbargebäudes wurden vorsorglich evakuiert. Obwohl die Flammen bereits auf Teile des Fachwerks übergegriffen hatten, gelang es den Einsatzkräften aus neun Ortsfeuerwehren und der Werkfeuerwehr Otto Bock - insgesamt 125 Kameraden - den Brand rasch unter Kontrolle zu bringen und zu löschen.
Ein hinzugezogener Baufachberater des Technischen Hilfswerks stellte anschließend fest, dass für das Gebäude keine akute Einsturzgefahr besteht. Dennoch bleibt das Haus vorerst unbewohnbar; die Stadt Duderstadt organisierte eine vorübergehende Unterbringung der betroffenen Bewohner.
Während der Löscharbeiten kam es zu einer erheblichen Störung des Einsatzes: Ein 53-jähriger, mutmaßlich alkoholisierter Mann überschritt wiederholt die Absperrung, beleidigte Einsatzkräfte und griff eingesetzte Feuerwehrleute tätlich an.
Nachdem er auch den Aufforderungen der eingesetzten Polizeibeamten nicht Folge leistete und diese beleidigte, versuchte er auf diese einzuschlagen. Der Mann wurde daraufhin mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht, und zur Durchführung einer Blutentnahme einem Arzt vorgestellt, ehe er im Anschluss einen Platzverweis für den Bereich der Einsatzstelle erhielt.
Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Ein Polizeibeamter zog sich bei dem Angriff leichte Verletzungen zu, blieb jedoch dienstfähig.
Die weiteren Ermittlungen dauern.
Quelle: Niedersachsen