(233/2025) Polizeizugriff stoppt Schockanruf-Betrüger: Geldabholer im Bereich Bovenden festgenommen, Ermittlungen dauern an

Gemeinde Bovenden Wochenende vom Freitag, 4. Juli bis Sonntag, 6.
Göttingen (ots) - Juli 2025
BOVENDEN (ab) - Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizeiinspektion Göttingen ist am vergangenen Wochenende ein weiterer Schlag gegen bundesweit agierende Telefonbetrüger gelungen. Zivilkräfte nahmen im Landkreis Göttingen einen 41-jährigen mutmaßlichen Abholer fest, der unmittelbar zuvor versucht hatte, von einem älteren Ehepaar Wertgegenstände in mittlerer fünfstelliger Höhe in Empfang zu nehmen.
Bereits Mitte Juni verzeichneten die Ermittler aus Hann. Münden einen ähnlichen Erfolg, siehe unsere Pressmeldung Nr. 221/2025.
Ersten Erkenntnissen zur Folge war das Paar aus dem Landkreis Göttingen bereits Tage zuvor Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden. Dabei hatte sich eine angebliche Amtsperson gemeldet, einen schweren Verkehrsunfall ihres Sohnes vorgetäuscht und unter dem Druck einer angeblichen Kautionsforderung Bargeld und Wertgegenstände in Höhe einer mittleren fünfstelligen Summe erlangt. Am Folgetag wurde erneut durch vermeintlich dieselbe Anruferin eine deutlich höhere "Kaution" verlangt. Zufällig meldete sich der sich im Ausland befindliche Sohn bei den Eltern telefonisch, worauf im Rahmen des Gesprächs der Schwindel aufflog. Der Sohn schaltete unverzüglich die Polizei ein.
Ermittlerinnen und Ermittler entwickelten daraufhin gemeinsam mit dem Ehepaar ein Einsatzkonzept, welches schlussendlich zum Erfolg führte. Als im Laufe des Vormittags der 41-Jährige Abholer absprachegemäß an der Wohnanschrift des Paares erschien, um die "Kaution" entgegenzunehmen, griffen verdeckt eingesetzte Kräfte unmittelbar zu und nahmen diesen widerstandslos fest.
Bei der Durchsuchung stellten die Beamtinnen und Beamten diverse Beweisgegenstände bei dem Mann sicher. Erste Auswertungen lieferten Hinweise darauf, dass der Festgenommene auch bei ähnlich gelagerten Delikten in Bayern und Baden-Württemberg als Abholer eingeschaltet war. Der Beschuldigte verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland; die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.
Dieser Erfolg unterstreicht, wie wirkungsvoll das entschlossene und schnelle Handeln betroffener Bürgerinnen und Bürger sein kann. Wer bei einem Anruf unter Druck gesetzt wird, angeblich Geld für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte bereitstellen zu müssen, sollte unverzüglich auflegen, den Polizeinotruf 110 wählen und gegebenenfalls Angehörige unter den bekannten Rufnummern kontaktieren.
Jeder zeitnahe Hinweis ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, Täterinnen und Täter auf frischer Tat zu stellen und organisierte Betrugsstrukturen empfindlich zu treffen. Die Ermittlerinnen und Ermittler danken dem betroffenen Ehepaar ausdrücklich für seine Besonnenheit und die enge Zusammenarbeit, durch die diese Festnahme erst möglich wurde und appelliert gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger, verdächtige Anrufe umgehend zu melden, um weitere Erfolge im Kampf gegen diese perfiden Betrugsmaschen zu ermöglichen.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
BOVENDEN (ab) - Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizeiinspektion Göttingen ist am vergangenen Wochenende ein weiterer Schlag gegen bundesweit agierende Telefonbetrüger gelungen. Zivilkräfte nahmen im Landkreis Göttingen einen 41-jährigen mutmaßlichen Abholer fest, der unmittelbar zuvor versucht hatte, von einem älteren Ehepaar Wertgegenstände in mittlerer fünfstelliger Höhe in Empfang zu nehmen.
Bereits Mitte Juni verzeichneten die Ermittler aus Hann. Münden einen ähnlichen Erfolg, siehe unsere Pressmeldung Nr. 221/2025.
Ersten Erkenntnissen zur Folge war das Paar aus dem Landkreis Göttingen bereits Tage zuvor Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden. Dabei hatte sich eine angebliche Amtsperson gemeldet, einen schweren Verkehrsunfall ihres Sohnes vorgetäuscht und unter dem Druck einer angeblichen Kautionsforderung Bargeld und Wertgegenstände in Höhe einer mittleren fünfstelligen Summe erlangt. Am Folgetag wurde erneut durch vermeintlich dieselbe Anruferin eine deutlich höhere "Kaution" verlangt. Zufällig meldete sich der sich im Ausland befindliche Sohn bei den Eltern telefonisch, worauf im Rahmen des Gesprächs der Schwindel aufflog. Der Sohn schaltete unverzüglich die Polizei ein.
Ermittlerinnen und Ermittler entwickelten daraufhin gemeinsam mit dem Ehepaar ein Einsatzkonzept, welches schlussendlich zum Erfolg führte. Als im Laufe des Vormittags der 41-Jährige Abholer absprachegemäß an der Wohnanschrift des Paares erschien, um die "Kaution" entgegenzunehmen, griffen verdeckt eingesetzte Kräfte unmittelbar zu und nahmen diesen widerstandslos fest.
Bei der Durchsuchung stellten die Beamtinnen und Beamten diverse Beweisgegenstände bei dem Mann sicher. Erste Auswertungen lieferten Hinweise darauf, dass der Festgenommene auch bei ähnlich gelagerten Delikten in Bayern und Baden-Württemberg als Abholer eingeschaltet war. Der Beschuldigte verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland; die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.
Dieser Erfolg unterstreicht, wie wirkungsvoll das entschlossene und schnelle Handeln betroffener Bürgerinnen und Bürger sein kann. Wer bei einem Anruf unter Druck gesetzt wird, angeblich Geld für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte bereitstellen zu müssen, sollte unverzüglich auflegen, den Polizeinotruf 110 wählen und gegebenenfalls Angehörige unter den bekannten Rufnummern kontaktieren.
Jeder zeitnahe Hinweis ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, Täterinnen und Täter auf frischer Tat zu stellen und organisierte Betrugsstrukturen empfindlich zu treffen. Die Ermittlerinnen und Ermittler danken dem betroffenen Ehepaar ausdrücklich für seine Besonnenheit und die enge Zusammenarbeit, durch die diese Festnahme erst möglich wurde und appelliert gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger, verdächtige Anrufe umgehend zu melden, um weitere Erfolge im Kampf gegen diese perfiden Betrugsmaschen zu ermöglichen.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Quelle: Niedersachsen