Fahruntüchtig durch Medikamente

BAD SALZDETFURTH / BOCKENEM (erb).
Hildesheim (ots) - Am 30. Juni 2025 stellte die Polizei Bad Salzdetfurth zwei Fahrzeugführer fest, bei denen sich der Verdacht einer medikamentenbegründeten Fahruntüchtigkeit ergab.
Gegen 22:00 Uhr geriet der Fahrzeugführer eines Mopeds der Marke "Simson" in der Martin-Luther-Straße in 31167 Bockenem in den Fokus zweier Beamten. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ergaben sich Anhaltspunkte für eine Einnahme von Amphetaminen. Nach derzeitigem Kenntnisstand nahm der Jugendliche zuvor ein amphetaminhaltiges Medikament zu sich, das ihm zuvor durch einen Arzt verschrieben worden war.
Bereits gegen 01:25 Uhr kam es in Bad Salzdetfurth zu einer Fahrt unter Medikamenteneinfluss, bei der die Fahrzeugführerin das Haltezeichen der Beamten missachtete, aber im Rahmen der Nacheile gestoppt werden konnte. Auch hier ergab sich der Verdacht, dass die Frau durch die Einnahme der Arzneimittel fahruntüchtig gewesen war, Näheres hierzu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/6065945
In beiden Fällen wurden u. a. Strafverfahren nach § 316 StGB (sog. "Trunkenheit im Verkehr") eingeleitet und den Personen durch einen Arzt Blut entnommen. Die Untersuchung des Blutes steht noch aus, die Ermittlungen dauern folglich noch an.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bad Salzdetfurth auf die Risiken der Einnahme zentral wirksamer Medikamente hin. Es kann sich hierbei beispielsweise um Antidepressiva, Schmerzmittel oder ADHS-Arzneistoffe handeln. Sie alle können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit - auch trotz ärztlicher Verordnung - derart herabsetzen, dass ein gefahrloses Führen von Fahrzeugen nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere in der Ein- und Umstellphase von Medikamenten oder im Zusammenspiel mit anderen zentral wirksamen Stoffen. Empfohlen werden daher regelmäßige Kontrollen beim behandelnden Arzt, aber auch die kritische Selbstüberprüfung: Wer bei sich Nebenwirkungen spürt, zum Beispiel Schwindel oder Doppeltsehen, kann Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Wer trotzdem die Fahrt antritt, muss sich hierfür später womöglich strafrechtlich verantworten.
Gegen 22:00 Uhr geriet der Fahrzeugführer eines Mopeds der Marke "Simson" in der Martin-Luther-Straße in 31167 Bockenem in den Fokus zweier Beamten. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ergaben sich Anhaltspunkte für eine Einnahme von Amphetaminen. Nach derzeitigem Kenntnisstand nahm der Jugendliche zuvor ein amphetaminhaltiges Medikament zu sich, das ihm zuvor durch einen Arzt verschrieben worden war.
Bereits gegen 01:25 Uhr kam es in Bad Salzdetfurth zu einer Fahrt unter Medikamenteneinfluss, bei der die Fahrzeugführerin das Haltezeichen der Beamten missachtete, aber im Rahmen der Nacheile gestoppt werden konnte. Auch hier ergab sich der Verdacht, dass die Frau durch die Einnahme der Arzneimittel fahruntüchtig gewesen war, Näheres hierzu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/6065945
In beiden Fällen wurden u. a. Strafverfahren nach § 316 StGB (sog. "Trunkenheit im Verkehr") eingeleitet und den Personen durch einen Arzt Blut entnommen. Die Untersuchung des Blutes steht noch aus, die Ermittlungen dauern folglich noch an.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bad Salzdetfurth auf die Risiken der Einnahme zentral wirksamer Medikamente hin. Es kann sich hierbei beispielsweise um Antidepressiva, Schmerzmittel oder ADHS-Arzneistoffe handeln. Sie alle können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit - auch trotz ärztlicher Verordnung - derart herabsetzen, dass ein gefahrloses Führen von Fahrzeugen nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere in der Ein- und Umstellphase von Medikamenten oder im Zusammenspiel mit anderen zentral wirksamen Stoffen. Empfohlen werden daher regelmäßige Kontrollen beim behandelnden Arzt, aber auch die kritische Selbstüberprüfung: Wer bei sich Nebenwirkungen spürt, zum Beispiel Schwindel oder Doppeltsehen, kann Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Wer trotzdem die Fahrt antritt, muss sich hierfür später womöglich strafrechtlich verantworten.
Quelle: Niedersachsen