Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim - Dringend Tatverdächtiger nach Brandstiftung in Untersuchungshaft

HILDESHEIM - (jpm) In der Nacht zum 29.11.2024 wurde auf einem Parkplatz hinter den Gebäuden des Landkreises Hildesheim ein Toyota in Brand gesteckt.
Hildesheim (ots) - Zudem kam es an einem im Nahbereich stehenden Citroen zu einer versuchten Brandstiftung.
Ursprungsmeldung vom 29.11.2024: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/5919888
Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich ein Tatverdacht gegen einen 37-jährigen Hildesheimer, verantwortlich für die Brandlegungen zu sein. In der Folge erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann. Am gestrigen 29.04.2025 wurde der Beschuldigte im Stadtgebiet Hildesheim von der Polizei verhaftet. Nachdem ein Ermittlungsrichter ihm heute den Haftbefehl verkündet hatte, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Das Motiv für die Tat ist nach vorliegenden Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die Wegnahme des Hundes des 37-Jährigen durch den Landkreis Hildesheim. Durch den Beschuldigten kam es daraufhin mehrfach zu Bedrohungen von Mitarbeitenden des Landkreises. Darüber hinaus verschickte er u.a. deutschlandweit E-Mails an verschiedene Medien, in denen er um Hilfe bei der Rückerlangung seines Hundes bat und andernfalls mit Konsequenzen drohte.
Mitte Januar dieses Jahres wurde bei dem Beschuldigten, der bis dahin untergetaucht war und sich zwischenzeitlich auch im Ausland aufgehalten hatte, von der Polizei eine Gefährderansprache im Hinblick auf die Bedrohungen durchgeführt. Hierbei wurde das Mobiltelefon des Mannes beschlagnahmt. Eine Auswertung des Handys begründete neben den von ihm ausgegangenen Drohungen letztendlich den dringenden Tatverdacht bezüglich der Brandstiftung vom 29.11.2024, worauf der Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
Der Beschuldigte war bis gestern erneut unbekannten Aufenthaltes. Ein Polizeibeamter der hiesigen Inspektion erkannte ihn am Nachmittag in der Stadt und informierte die Dienststelle in der Schützenwiese, worauf der 37-Jährige festgenommen wurde.
Medienanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.
Ursprungsmeldung vom 29.11.2024: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/5919888
Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich ein Tatverdacht gegen einen 37-jährigen Hildesheimer, verantwortlich für die Brandlegungen zu sein. In der Folge erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann. Am gestrigen 29.04.2025 wurde der Beschuldigte im Stadtgebiet Hildesheim von der Polizei verhaftet. Nachdem ein Ermittlungsrichter ihm heute den Haftbefehl verkündet hatte, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Das Motiv für die Tat ist nach vorliegenden Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die Wegnahme des Hundes des 37-Jährigen durch den Landkreis Hildesheim. Durch den Beschuldigten kam es daraufhin mehrfach zu Bedrohungen von Mitarbeitenden des Landkreises. Darüber hinaus verschickte er u.a. deutschlandweit E-Mails an verschiedene Medien, in denen er um Hilfe bei der Rückerlangung seines Hundes bat und andernfalls mit Konsequenzen drohte.
Mitte Januar dieses Jahres wurde bei dem Beschuldigten, der bis dahin untergetaucht war und sich zwischenzeitlich auch im Ausland aufgehalten hatte, von der Polizei eine Gefährderansprache im Hinblick auf die Bedrohungen durchgeführt. Hierbei wurde das Mobiltelefon des Mannes beschlagnahmt. Eine Auswertung des Handys begründete neben den von ihm ausgegangenen Drohungen letztendlich den dringenden Tatverdacht bezüglich der Brandstiftung vom 29.11.2024, worauf der Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
Der Beschuldigte war bis gestern erneut unbekannten Aufenthaltes. Ein Polizeibeamter der hiesigen Inspektion erkannte ihn am Nachmittag in der Stadt und informierte die Dienststelle in der Schützenwiese, worauf der 37-Jährige festgenommen wurde.
Medienanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.
Quelle: Niedersachsen