Verfolgungsfahrt auf der BAB 7 mit Fahrzeugführer unter Kokaineinfluss

Hildesheim/Rhüden (hos) Durch Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim wurde am 04.07.2025 gegen 23:30 Uhr ein PKW (Opel Combo) festgestellt, welcher die BAB 7 in Richtung Süden befuhr.
Hildesheim (ots) - Die Beamten entschlossen sich den PKW auf der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde zu kontrollieren.
Der 25-jährige Fahrzeugführer aus Osterode am Harz missachtete jedoch die Anhaltesignale und fuhr weiter auf der BAB 7 in Rtg. Süden. Im weiteren Verlauf missachtete der Fahrzeugführer diverse Male die Anhaltesignale der eingesetzten Beamten und versuchte seinen PKW auf eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu beschleunigen, um sich der Kontrolle zu entziehen.
An der Anschlussstelle Rhüden verließ der PKW die BAB 7 und fuhr in das Stadtgebiet von Rhüden ein. Hierbei versuchte er weiterhin die eingesetzten Beamten abzuhängen.
Als der Fahrzeugführer mit seinem PKW auf einem Feld nördlich von Rhüden seine Flucht nicht mehr mittels PKW fortsetzen konnte, versuchte dieser fußläufig zu flüchten, konnte aber nach kurzer fußläufiger Verfolgung gestellt werden.
Da sich im Rahmen der Kontrolle der Verdacht ergab, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Kokain stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Den Fahrzeugführer erwarten nun ein Strafverfahren wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, sowie wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Drogeneinfluss.
Der 25-jährige Fahrzeugführer aus Osterode am Harz missachtete jedoch die Anhaltesignale und fuhr weiter auf der BAB 7 in Rtg. Süden. Im weiteren Verlauf missachtete der Fahrzeugführer diverse Male die Anhaltesignale der eingesetzten Beamten und versuchte seinen PKW auf eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu beschleunigen, um sich der Kontrolle zu entziehen.
An der Anschlussstelle Rhüden verließ der PKW die BAB 7 und fuhr in das Stadtgebiet von Rhüden ein. Hierbei versuchte er weiterhin die eingesetzten Beamten abzuhängen.
Als der Fahrzeugführer mit seinem PKW auf einem Feld nördlich von Rhüden seine Flucht nicht mehr mittels PKW fortsetzen konnte, versuchte dieser fußläufig zu flüchten, konnte aber nach kurzer fußläufiger Verfolgung gestellt werden.
Da sich im Rahmen der Kontrolle der Verdacht ergab, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Kokain stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Den Fahrzeugführer erwarten nun ein Strafverfahren wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, sowie wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Drogeneinfluss.
Quelle: Niedersachsen