Meldung zum Wochenende 04.-06.04.2025

Verkehrskontrollen im Landkreis Heidekreis: Mehrere Verstöße festgestellt
Im Landkreis Heidekreis kam es zu mehreren Verkehrskontrollen, bei denen verschiedene Verstöße festgestellt wurden.
Kontrollen von Gespannen
Zunächst überprüfte die Polizei gegen 07:45 Uhr ein Gespann aus Pkw und Anhänger in der Straße Am Hamberg. Der 43-jährige Fahrer aus dem Heidekreis besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für sein Gespann.
Kurz darauf, bei der Anschlussstelle Bad Fallingbostel, wurde ein ähnlicher Verstoß aufgedeckt: Ein 67-jähriger Fahrer aus Schleswig-Holstein hatte nur die Fahrerlaubnisklasse B, obwohl für sein Gespann aus Pkw und Anhänger die Klasse BE notwendig gewesen wäre.
Eine weitere Kontrolle fand gegen 08:50 Uhr auf dem Parkplatz Steinbach statt. Hier konnte der 26-jährige Fahrer eines Kleintransporters mit Anhänger aus Nordrhein-Westfalen ebenfalls nicht die richtige Fahrerlaubnis vorweisen. Darüber hinaus war der Mann zur Festnahme ausgeschrieben und wurde direkt vor Ort festgenommen.
In allen drei Fällen wurde den Fahrern die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
Alkohol am Steuer
Am frühen Sonntagmorgen reagierte die Polizei auf eine Meldung über ein liegengebliebenes, unbeleuchtetes Fahrzeug auf der Autobahn 7 in südlicher Richtung. Die Fahrerin, eine 28-jährige Frau aus Hamburg, erklärte, dass ihr der Kraftstoff ausgegangen sei. Die Beamten bemerkten deutliche Alkoholisierung und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,17 Promille. Die Konsequenz war eine Blutentnahme und die sofortige Sicherstellung ihres Führerscheins.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Samstagabend kontrollierte die Polizei kurz vor Mitternacht auf der Rastanlage Allertal West einen Pkw und stellte fest, dass keine gültige Pflichtversicherung vorlag. Dem 37-jährigen Fahrer aus Delmenhorst wurde die Weiterfahrt untersagt.
Eine ähnliche Kontrolle erfolgte am Sonntagmorgen gegen 03:40 Uhr: Ein 23-jähriger Fahrer aus Hannover konnte ebenfalls keinen gültigen Versicherungsvertrag vorweisen, woraufhin die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurden.
Weitere Alkoholverstöße
Um 03:25 Uhr am Sonntagmorgen trafen die Beamten in Soltau auf einen schlafenden 36-jährigen Mann in einem laufenden Fahrzeug, der unter Alkoholeinfluss stand. Es folgte eine Blutentnahme, ein Strafverfahren und die Beschlagnahme des Führerscheins.
Am Sonntagmorgen um 07:30 Uhr wurde ein 41-jähriger Golf-Fahrer in Munster wegen Alkoholgeruchs kontrolliert. Ein Test bestätigte einen Promillewert von 1,27, woraufhin der Führerschein einbehalten wurde.