Trunkenheitsfahrt mit über 2,0 Promille

Die Einsatzkräfte der Polizei Bad Pyrmont stellten am Montag (28.04.2025), gegen 19:45 Uhr, im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Pyrmonter Straße in Bad Pyrmont einen 49 Jahre alten Fahrzeugführer fest, der stark alkoholisiert einen VW Transporter führte.
Bad Pyrmont (ots) - Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss alkoholischer Getränke das Fahrzeug führte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,00 Promille.
Der Mann aus Schieder-Schwalenberg wurde zwecks Blutentnahme zur Polizeidienststelle in Bad Pyrmont verbracht. Dort wurde durch einen Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen.
Der Fahrzeugführer muss sich nun dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren unter Alkoholeinfluss verantworten.
Wer nach dem Konsum von Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehleinschätzungen führen. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr für Auto- als auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit Bußgeldern, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.
Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt. Wer mit 0,5 Promille und mehr ein Fahrzeug führt, muss mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten rechnen. Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Hier liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Alle Informationen hierzu können Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ nachlesen.
Die Polizei rät: Verzichten Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke und Betäubungsmittel konsequent auf das Autofahren und nutzen Sie alternative Verkehrsmittel.
Der Mann aus Schieder-Schwalenberg wurde zwecks Blutentnahme zur Polizeidienststelle in Bad Pyrmont verbracht. Dort wurde durch einen Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen.
Der Fahrzeugführer muss sich nun dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren unter Alkoholeinfluss verantworten.
Wer nach dem Konsum von Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehleinschätzungen führen. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr für Auto- als auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit Bußgeldern, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.
Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt. Wer mit 0,5 Promille und mehr ein Fahrzeug führt, muss mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten rechnen. Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Hier liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Alle Informationen hierzu können Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ nachlesen.
Die Polizei rät: Verzichten Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke und Betäubungsmittel konsequent auf das Autofahren und nutzen Sie alternative Verkehrsmittel.
Quelle: Niedersachsen