Pressemeldung zum "Magnetfischen"

© Beispielfoto einer aufgefunden Waffe im Emder Gewässer
Beispielfoto einer aufgefunden Waffe im Emder Gewässer
Die Polizei warnt! Durch das z.Zt.
Polizeiinspektion Leer/ Emden (ots) - beworbene Angebot "Bergemagnet" eines Warendiscounters, das aus einer 20m langen Leine mit einem bis zu 150 kg tragenden Magneten verbunden ist, sieht man Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die diesen Magneten in die Gewässer in und um Emden werfen.
Dazu sollte jedoch folgendes Wissen vorhanden sein:
1. Das Magnetfischen ist in Deutschland in der Regel ohne Genehmigung der entsprechenden Behörden nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann in Niedersachsen mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
2. Aufgrund der damaligen Situation der Kriegswichtigkeit ist Emden in Sachen Bombenabwürfen und dem Vorhandensein von Munition überdurchschnittlich betroffen gewesen. Viele daraus resultierende damalige Altlasten wurden in den vorhandenen Gewässern entsorgt. Dies bestätigt insbesondere das Auffinden derartiger Gegenstände bei aufwendigem Absuchen als Vorbereitungen von größeren Bauvorhaben.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu Personen- u. Sachschaden kommen kann, wenn ein solcher Gegenstand im nicht einsehbaren Gewässer am Magneten anhaftet.
Es könnte dann beim Bergen durch gewollten oder ungewollten Umgang zu einer Explosion oder zum Eintritt der von dem Gegenstand ausgehenden Gefahr kommen.
Aus diesem Grunde weisen wir ausdrücklich, sowohl auf die mögliche Strafbarkeit, als auch besonders auf das große Gefahrenrisiko des Magnetfischens hin. Daher gehört dieser Gegenstand, so harmlos er selber ist, nicht in Kinder- u. Jugendhände!
Rechtsvorschrift:
§ 12 Abs. I, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Wer genehmigungsbedürftige Maßnahmen im Sinne des NDSchG ohne entsprechende Genehmigung durchführt, handelt ordnungswidrig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 NDSchG (Magnetfischen erfüllt i.d.R. die Alternative 2 u. 3)
Dazu sollte jedoch folgendes Wissen vorhanden sein:
1. Das Magnetfischen ist in Deutschland in der Regel ohne Genehmigung der entsprechenden Behörden nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann in Niedersachsen mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
2. Aufgrund der damaligen Situation der Kriegswichtigkeit ist Emden in Sachen Bombenabwürfen und dem Vorhandensein von Munition überdurchschnittlich betroffen gewesen. Viele daraus resultierende damalige Altlasten wurden in den vorhandenen Gewässern entsorgt. Dies bestätigt insbesondere das Auffinden derartiger Gegenstände bei aufwendigem Absuchen als Vorbereitungen von größeren Bauvorhaben.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu Personen- u. Sachschaden kommen kann, wenn ein solcher Gegenstand im nicht einsehbaren Gewässer am Magneten anhaftet.
Es könnte dann beim Bergen durch gewollten oder ungewollten Umgang zu einer Explosion oder zum Eintritt der von dem Gegenstand ausgehenden Gefahr kommen.
Aus diesem Grunde weisen wir ausdrücklich, sowohl auf die mögliche Strafbarkeit, als auch besonders auf das große Gefahrenrisiko des Magnetfischens hin. Daher gehört dieser Gegenstand, so harmlos er selber ist, nicht in Kinder- u. Jugendhände!
Rechtsvorschrift:
§ 12 Abs. I, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Wer genehmigungsbedürftige Maßnahmen im Sinne des NDSchG ohne entsprechende Genehmigung durchführt, handelt ordnungswidrig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 NDSchG (Magnetfischen erfüllt i.d.R. die Alternative 2 u. 3)
Quelle: Niedersachsen