Stolzenau - Besichtigung sog. Lost Places stellt Straftat dar

Polizei trifft auf Personengruppe in verlassenem Gebäude
Stolzenau (ots) - Bei einer polizeilichen Kontrolle in einem Gebäude wurden vier Personen angetroffen: ein 21-Jähriger, ein 22-Jähriger und eine 23-Jährige aus Petershagen sowie eine 20-Jährige aus Hameln. Diese hatten das Gebäude über ein offenstehendes Fenster betreten. Laut ihren Aussagen waren sie im Internet auf den "Lost Place" aufmerksam geworden und wollten diesen lediglich besichtigen. Gegen die vier Personen wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet, und sie erhielten einen Platzverweis.
Die Polizei betont, dass das Betreten solcher "Lost Places" nicht nur wegen möglicher baulicher Mängel gefährlich ist, sondern auch eine Straftat darstellt. Das unbefugte Eindringen in solche Gebäude oder Grundstücke kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.