Schneller Fahndungserfolg +++ Verkehrsereignis am Küstenkanal auf der B401 +++ Ermittlungen gegen 38-jährigen Tatverdächtigen

In dem Vorfall, der sich am Montag, 26. Mai 2025, gegen 15:00 Uhr auf der Bundesstraße 401 in der Gemeinde Edewecht im Bereich Husbäke ereignet hat, ermittelt die Polizei zwischenzeitlich gegen einen 38-jährigen Oldenburger.
Oldenburg (ots) - Das gesuchte Fahrzeug konnte am gestrigen Dienstagvormittag, 27. Mai 2025, im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Oldenburg angehalten und kontrolliert werden.
Bei den weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 38-jährigen Oldenburger.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg erließ das zuständige Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift des 38-Jährigen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung am Dienstagnachmittag wurden Beweismittel sichergestellt.
Ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Untersuchungshaft wäre, lässt sich aktuell gegen den 38-jährigen Mann nicht begründen. Der 38-jährige Oldenburger wurde deswegen nach Abschluss der ersten polizeilichen Ermittlungen wieder entlassen. Der genaue Tathergang ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Wir bitten um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen Gründen zurzeit keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.
Die vorangegangene Pressemitteilung finden Sie im Internet unter:
www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/6043470
Bei den weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 38-jährigen Oldenburger.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg erließ das zuständige Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift des 38-Jährigen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung am Dienstagnachmittag wurden Beweismittel sichergestellt.
Ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Untersuchungshaft wäre, lässt sich aktuell gegen den 38-jährigen Mann nicht begründen. Der 38-jährige Oldenburger wurde deswegen nach Abschluss der ersten polizeilichen Ermittlungen wieder entlassen. Der genaue Tathergang ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Wir bitten um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen Gründen zurzeit keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.
Die vorangegangene Pressemitteilung finden Sie im Internet unter:
www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/6043470
Quelle: Niedersachsen