Zwei Kraftfahrzeugrennen am Wochenende - Führerscheine der Autofahrer sichergestellt

Am vergangenen Wochenende stellte die Polizei Oldenburg bei zwei Vorfällen auf der Staulinie mutmaßliche nicht erlaubte Kraftfahrzeugrennen fest.
Oldenburg (ots) - In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Führerscheine der beteiligten Fahrer nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg sichergestellt.
Ein Vorfall ereignete sich am frühen Sonntagmorgen, gegen 00:10 Uhr. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei befuhr die Staulinie in Richtung Rondell, als sie an einer Bedarfsampel auf mehrere wartende Fahrzeuge aufmerksam wurde - darunter ein weißer BMW. Nachdem die Ampel auf Grün schaltete, setzte sich das Fahrzeug zunächst nicht in Bewegung, beschleunigte dann jedoch abrupt stark und wechselte mehrfach die Fahrspur mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Aufgrund des Fahrverhaltens schalteten die Beamten das Blaulicht ein und gaben dem Fahrer Anhaltezeichen, denen dieser schließlich folgte. Der 24-jährige Fahrer, in dessen Fahrzeug sich drei weitere Insassen befanden, wurde vor Ort kontrolliert. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Bereits in der Nacht zuvor, am frühen Samstagmorgen, kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Gegen 00:40 Uhr beobachtete eine Polizeistreife ebenfalls auf der Staulinie in Richtung Rondell zwei Autos, einen schwarzen Mazda und einen grauen VW, die nebeneinander an einer Bedarfsampel hielten. Nach dem Umschalten der Ampel auf Grün beschleunigten beide Fahrzeuge augenscheinlich sehr stark und fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit parallel nebeneinander los. Die Beamten gaben sofort Anhaltezeichen, denen beide Fahrer nachkamen.
Bei der anschließenden Kontrolle wurden ein 18-jähriger Fahrer des Mazdas und ein 21-jähriger Fahrer des VWs festgestellt. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen eingeleitet und die Führerscheine beider Fahrer sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Ein Vorfall ereignete sich am frühen Sonntagmorgen, gegen 00:10 Uhr. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei befuhr die Staulinie in Richtung Rondell, als sie an einer Bedarfsampel auf mehrere wartende Fahrzeuge aufmerksam wurde - darunter ein weißer BMW. Nachdem die Ampel auf Grün schaltete, setzte sich das Fahrzeug zunächst nicht in Bewegung, beschleunigte dann jedoch abrupt stark und wechselte mehrfach die Fahrspur mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Aufgrund des Fahrverhaltens schalteten die Beamten das Blaulicht ein und gaben dem Fahrer Anhaltezeichen, denen dieser schließlich folgte. Der 24-jährige Fahrer, in dessen Fahrzeug sich drei weitere Insassen befanden, wurde vor Ort kontrolliert. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Bereits in der Nacht zuvor, am frühen Samstagmorgen, kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Gegen 00:40 Uhr beobachtete eine Polizeistreife ebenfalls auf der Staulinie in Richtung Rondell zwei Autos, einen schwarzen Mazda und einen grauen VW, die nebeneinander an einer Bedarfsampel hielten. Nach dem Umschalten der Ampel auf Grün beschleunigten beide Fahrzeuge augenscheinlich sehr stark und fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit parallel nebeneinander los. Die Beamten gaben sofort Anhaltezeichen, denen beide Fahrer nachkamen.
Bei der anschließenden Kontrolle wurden ein 18-jähriger Fahrer des Mazdas und ein 21-jähriger Fahrer des VWs festgestellt. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen eingeleitet und die Führerscheine beider Fahrer sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: Niedersachsen