Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf A1 bei Wildeshausen - Schwerpunkt: Gefahrgut sowie Verkehrs- und Betriebssicherheit

Am Donnerstag, dem 12. Juni 2025, zwischen 8:30 und 15:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Nutzfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs.
Oldenburg (ots) - Besonderes Augenmerk galt Fahrzeugen, die mit Gefahrgut beladen waren, sowie dem technischen Zustand ausgewählter Fahrzeuge. Unterstützt wurden sie dabei von Mitarbeitenden des TÜV Nord.
Vor allem Verstöße im Bereich der Ladungssicherung führten dazu, dass Fahrzeugführer vor Ort nachbessern mussten, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften. Neben technischen Mängeln und Verstößen gegen Vorschriften des Gefahrgutrechts wurden auch Lenkzeitverstöße festgestellt. In zwei Fällen mussten Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt wurden 57 Fahrzeuge kontrolliert; zehn Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Nachfolgend ein Auszug festgestellter Verstöße:
Um 10:15 Uhr und 10:45 Uhr wurden jeweils Sattelzüge, beladen mit diversem Stückgut, angehalten und kontrolliert. Bei der Sichtung der ausgehändigten Dokumente stellten die Beamten in beiden Fällen fest, dass die erforderliche Führerscheinklasse zum Führen der 40-Tonner abgelaufen war. Gegen die Fahrzeugführer sowie die verantwortlichen Fahrzeughalter der ausländischen Speditionsunternehmen wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zusätzlich kommt auf die Halter jeweils ein Vermögensabschöpfungsverfahren zu, in dem der wirtschaftliche Vorteil, den sie durch den Einsatz ungeeigneter Fahrer erlangt haben, nachträglich eingezogen wird. Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt und die Speditionsunternehmen mussten neue Fahrer zur Kontrollstelle schicken.
Bei der Überprüfung der Ladung eines mit Gefahrgut beladenen Sattelzugs, der sich auf dem Weg von Italien nach Bremen befand, stellte das Team fest, dass ungesicherte Metallplatten verrutscht waren und bereits ein mit Harzlösung gefülltes Stahlfass deformiert hatten. Der 38-jährige Fahrer musste vor Ort Nachsicherungsarbeiten vornehmen und gegen ihn sowie den Verlader und den Beförderer wurden jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der im Ausland wohnhafte Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen.
Ein Pkw-Anhänger-Gespann, das eine mobile Tankstelle transportierte, wurde ebenfalls kontrolliert. Das Gespann beförderte auf dem mitgeführten Anhänger 1.000 Liter Diesel. Dabei fehlten die vorgeschriebenen orangefarbenen Warntafeln. Zudem stellten die Beamten einen nicht funktionsfähigen Feuerlöscher, fehlende Ausrüstungsgegenstände sowie fehlende schriftliche Weisungen fest. Gegen den Fahrer aus dem Landkreis Vechta wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er durfte die Fahrt erst nach Behebung aller Mängel fortsetzen.
Zudem wurde ein 73-jähriger Mann mit seinem Lkw-Anhänger-Gespann auf der Rastanlage kontrolliert. Er führte einen Anhänger mit sich, der aufgrund seines Alters künftig mit einer historischen Zulassung versehen und nach Bonn überführt werden sollte. An dem Anhänger wurden erhebliche Mängel an der Betriebs- sowie Feststellbremse festgestellt, die vom TÜV als gefährlich eingestuft wurden. Gegen den Eigentümer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er suchte im Anschluss an die Kontrolle eine Werkstatt auf. Die Weiterfahrt wurde erst nach Behebung der Mängel gestattet.
Vor allem Verstöße im Bereich der Ladungssicherung führten dazu, dass Fahrzeugführer vor Ort nachbessern mussten, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften. Neben technischen Mängeln und Verstößen gegen Vorschriften des Gefahrgutrechts wurden auch Lenkzeitverstöße festgestellt. In zwei Fällen mussten Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt wurden 57 Fahrzeuge kontrolliert; zehn Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Nachfolgend ein Auszug festgestellter Verstöße:
Um 10:15 Uhr und 10:45 Uhr wurden jeweils Sattelzüge, beladen mit diversem Stückgut, angehalten und kontrolliert. Bei der Sichtung der ausgehändigten Dokumente stellten die Beamten in beiden Fällen fest, dass die erforderliche Führerscheinklasse zum Führen der 40-Tonner abgelaufen war. Gegen die Fahrzeugführer sowie die verantwortlichen Fahrzeughalter der ausländischen Speditionsunternehmen wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zusätzlich kommt auf die Halter jeweils ein Vermögensabschöpfungsverfahren zu, in dem der wirtschaftliche Vorteil, den sie durch den Einsatz ungeeigneter Fahrer erlangt haben, nachträglich eingezogen wird. Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt und die Speditionsunternehmen mussten neue Fahrer zur Kontrollstelle schicken.
Bei der Überprüfung der Ladung eines mit Gefahrgut beladenen Sattelzugs, der sich auf dem Weg von Italien nach Bremen befand, stellte das Team fest, dass ungesicherte Metallplatten verrutscht waren und bereits ein mit Harzlösung gefülltes Stahlfass deformiert hatten. Der 38-jährige Fahrer musste vor Ort Nachsicherungsarbeiten vornehmen und gegen ihn sowie den Verlader und den Beförderer wurden jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der im Ausland wohnhafte Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen.
Ein Pkw-Anhänger-Gespann, das eine mobile Tankstelle transportierte, wurde ebenfalls kontrolliert. Das Gespann beförderte auf dem mitgeführten Anhänger 1.000 Liter Diesel. Dabei fehlten die vorgeschriebenen orangefarbenen Warntafeln. Zudem stellten die Beamten einen nicht funktionsfähigen Feuerlöscher, fehlende Ausrüstungsgegenstände sowie fehlende schriftliche Weisungen fest. Gegen den Fahrer aus dem Landkreis Vechta wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er durfte die Fahrt erst nach Behebung aller Mängel fortsetzen.
Zudem wurde ein 73-jähriger Mann mit seinem Lkw-Anhänger-Gespann auf der Rastanlage kontrolliert. Er führte einen Anhänger mit sich, der aufgrund seines Alters künftig mit einer historischen Zulassung versehen und nach Bonn überführt werden sollte. An dem Anhänger wurden erhebliche Mängel an der Betriebs- sowie Feststellbremse festgestellt, die vom TÜV als gefährlich eingestuft wurden. Gegen den Eigentümer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er suchte im Anschluss an die Kontrolle eine Werkstatt auf. Die Weiterfahrt wurde erst nach Behebung der Mängel gestattet.
Quelle: Niedersachsen