Osnabrück: Warnung vor Betrugsmasche: Falsche Zahlungsaufforderung im Namen einer Bundesbehörde

Eine Osnabrücker Firma ist in der vergangenen Woche nur knapp einem Betrugsversuch per E-Mail entgangen.
Osnabrück (ots) - Die Verantwortlichen erhielten eine professionell gestaltete E-Mail mit einer angeblichen Zahlungsaufforderung des "Bundeszentralamts für Steuern".
Nur durch genaues Hinsehen und eine weitergehende Prüfung konnte der Betrugsversuch als solcher entlarvt werden.
Die E-Mail erweckte auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck. Sowohl die Gestaltung als auch der Absender wirkten täuschend echt. Erst bei genauerem Hinsehen fielen Unstimmigkeiten auf:
- Die IBAN verwies auf ein spanisches Konto
- Teilweise fehlten Umlaute in der Schreibweise
- Es wurde eine Zahlung an eine unzuständige Behörde gefordert
Glücklicherweise erkannte das Unternehmen die betrügerische Absicht und wandte sich an die Polizei, um andere Firmen und Privatpersonen vor dieser neuen Masche zu warnen.
Die Polizei Osnabrück nimmt diesen Vorfall zum Anlass, erneut zur Vorsicht im Umgang mit Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu mahnen. Gerade in betrieblichen Kontexten können Unternehmen regelmäßig Ziel professioneller Betrugsversuche werden.
Tipps der Polizei:
Seien Sie bei Zahlungsaufforderungen über E-Mail grundsätzlich misstrauisch - insbesondere, wenn sie überraschend oder untypisch erscheinen.
Prüfen Sie IBANs und Absenderadressen sorgfältig.
Achten Sie auf sprachliche Auffälligkeiten und formale Fehler.
Halten Sie bei Unsicherheiten Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung oder externen Berater*innen.
Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen und niemals unter Druck überweisen.
Nur durch genaues Hinsehen und eine weitergehende Prüfung konnte der Betrugsversuch als solcher entlarvt werden.
Die E-Mail erweckte auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck. Sowohl die Gestaltung als auch der Absender wirkten täuschend echt. Erst bei genauerem Hinsehen fielen Unstimmigkeiten auf:
- Die IBAN verwies auf ein spanisches Konto
- Teilweise fehlten Umlaute in der Schreibweise
- Es wurde eine Zahlung an eine unzuständige Behörde gefordert
Glücklicherweise erkannte das Unternehmen die betrügerische Absicht und wandte sich an die Polizei, um andere Firmen und Privatpersonen vor dieser neuen Masche zu warnen.
Die Polizei Osnabrück nimmt diesen Vorfall zum Anlass, erneut zur Vorsicht im Umgang mit Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu mahnen. Gerade in betrieblichen Kontexten können Unternehmen regelmäßig Ziel professioneller Betrugsversuche werden.
Tipps der Polizei:
Seien Sie bei Zahlungsaufforderungen über E-Mail grundsätzlich misstrauisch - insbesondere, wenn sie überraschend oder untypisch erscheinen.
Prüfen Sie IBANs und Absenderadressen sorgfältig.
Achten Sie auf sprachliche Auffälligkeiten und formale Fehler.
Halten Sie bei Unsicherheiten Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung oder externen Berater*innen.
Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen und niemals unter Druck überweisen.
Quelle: Niedersachsen