POL(BAB)-ROW +++ Schwerer Verkehrsunfall unter Beteiligung zweier britischer Motorradfahrer und einem Sattelzug ++

Am 16.06.25, gegen 15:28 Uhr, kommt es auf der BAB 1, RF Bremen, in Höhe der AS Hollenstedt zu einem schweren Verkehrsunfall unter Beteiligung zweier britischer Motorradfahrer und einem Sattelzug aus dem Kreis Steinfurt.
Polizeiinspektion Rotenburg (ots) - Nach bisherigem Informationsstand waren die beiden verunfallten britischen Motorradfahrer Teil einer größeren Gruppe. Die Gruppe beabsichtigte an der AS Hollenstedt abzufahren, um einen Tankstopp einzulegen. Der verursachende Motorradfahrer erkannte die Absicht der anderen Gruppenmitglieder vermutlich zu spät, wollte aber dennoch noch die Autobahn in Richtung AS Hollenstedt verlassen.
Dabei schnitt er den auf dem Hauptfahrstreifen fahrenden Sattelzug aus dem Kreis Steinfurt. Das Motorrad stieß dabei mit der vorderen linken Ecke des Sattelzugs zusammen.
Der unfallverursachende Motorradfahrer verlor die Kontrolle und stürzte. Sein Motorrad schleuderte zurück auf die Autobahn und kollidierte dort mit einem anderen Motorradfahrer der britischen Reisegruppe, welcher daraufhin ebenfalls zu stürzte.
Beide Motorradfahrer verletzten sich schwer und wurden durch zwei hinzugerufene RTH aus Hamburg und Bremen in Hamburger Krankenhäuser transportiert.
Die Autobahn musste für die Bergungs- und Reinigungsarbeiten ca. drei Stunden gesperrt werden.
Dabei schnitt er den auf dem Hauptfahrstreifen fahrenden Sattelzug aus dem Kreis Steinfurt. Das Motorrad stieß dabei mit der vorderen linken Ecke des Sattelzugs zusammen.
Der unfallverursachende Motorradfahrer verlor die Kontrolle und stürzte. Sein Motorrad schleuderte zurück auf die Autobahn und kollidierte dort mit einem anderen Motorradfahrer der britischen Reisegruppe, welcher daraufhin ebenfalls zu stürzte.
Beide Motorradfahrer verletzten sich schwer und wurden durch zwei hinzugerufene RTH aus Hamburg und Bremen in Hamburger Krankenhäuser transportiert.
Die Autobahn musste für die Bergungs- und Reinigungsarbeiten ca. drei Stunden gesperrt werden.
Quelle: Niedersachsen