Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel vom 10.05.2025 für den Bereich Salzgitter-Thiede und Salzgitter-Lebenstedt

Gefährdung des Straßenverkehrs Salzgitter, Lebenstedt, Am Schölkegraben, 09.05.2025, 18:08 Uhr Durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wurde ein PKW Mazda gemeldet, der scheinbar orientierungslos und verkehrsgefährdend durch die Stadt geführt werde.
Polizei Salzgitter (ots) - In der Straße Diestelweg sei der männliche Fahrzeugführer mit seinem Mazda beim Wenden gegen das Standrohr eines Verkehrszeichens gefahren und habe dieses beschädigt.
In den Straßen Swindonstraße, Distelweg, Hummelweg und Am Schölkegraben sei der Fahrer zudem mehrfach beinahe mit parkenden Fahrzeugen kollidiert.
Weiterhin sei er in Schlangenlinien mittig auf der Fahrbahn gefahren, wodurch entgegenkommende Fahrzeuge stark abbremsen mussten.
Durch die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung konnte der PKW schließlich Am Schölkegraben angehalten werden.
Der 42-jährige männliche Fahrer aus Salzgitter wies bei der anschließenden Kontrolle starken Atemalkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,12 Promille.
Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.
Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden, denn er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
In den Straßen Swindonstraße, Distelweg, Hummelweg und Am Schölkegraben sei der Fahrer zudem mehrfach beinahe mit parkenden Fahrzeugen kollidiert.
Weiterhin sei er in Schlangenlinien mittig auf der Fahrbahn gefahren, wodurch entgegenkommende Fahrzeuge stark abbremsen mussten.
Durch die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung konnte der PKW schließlich Am Schölkegraben angehalten werden.
Der 42-jährige männliche Fahrer aus Salzgitter wies bei der anschließenden Kontrolle starken Atemalkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,12 Promille.
Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.
Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden, denn er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Quelle: Niedersachsen