Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 06.05.2025. BILD IM ANHANG

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Kontrolltag der Polizei zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Radfahrenden und Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen.
Salzgitter (ots) - Salzgitter, Stadtgebiet, 05.05.2025, 12:00-18:00 Uhr.
Die Polizei beobachtet immer wieder, dass die Nutzenden von Rad und anderen Elektrokleinstfahrzeugen gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs verstoßen, aber auch Geschädigte bei Unfällen werden. Vermehrt wird beobachtet, dass Radwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (sogenannte Geisterfahrer) befahren oder auch Gehwege unerlaubt befahren werden. Es kann auch immer wieder festgestellt werden, dass ein für die jeweilige Fahrtrichtung bestehendes Rotlicht missachtet wird. Leider können auch immer wieder an sogenannten E-Scootern festgestellt werden, dass erforderliche Haftpflichtversicherungen nicht vorhanden sind.
Die Polizei führte aus den genannten Gründen die Kontrolle durch und leistet hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wesentlicher Aspekt dieser Kontrolle war insbesondere eine Sensibilisierung der Fahrenden, aber auch der Erziehungsberechtigten bei fahrenden Kindern.
Auffällig war, dass bei Kontrollen der Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler in unmittelbarer Nähe zur Schule und unmittelbar nach Schulschluss zahlreiche Mängel an Rädern festgestellt wurden.
Bei 28 kontrollierten Rädern konnten 66 technische Mängel festgestellt werden. Insbesondere waren dies technische Mängel wie defekte Beleuchtungseinrichtungen, mangelhafte Bremsen oder fehlende Reflektoren.
Zudem erfolgte eine Kontrolle an bekannten Unfallhäufungsstellen wie der Peiner Straße/Hammerschlag. Hier konnten 16 Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Insbesondere wurde Radwege verbotswidrig in falscher Richtung befahren und mobile Endgeräte genutzt. In einem Fall stand ein Radfahrender unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Es konnte ein Wert von fast 1,5 Promille ermittelt werden. Zur Beweisführung im Strafverfahren musste eine Blutprobe entnommen werden.
Leider konnte die Polizei auch feststellen, dass ein in der Fußgängerzone bestehendes Radfahrverbot in 20 Fällen missachtet wurde. Hier stießen die polizeilichen Maßnahmen bei den Passanten auf eine überwiegend positive Zustimmung.
Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel informierte an einem Info-Stand am BraWo-Carree zwischen 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger über die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrädern und E-Scootern.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass eine Risikobereitschaft und falsches Verhalten im Straßenverkehr gerade bei den "schwächeren Verkehrsteilnehmenden" wie zu Fuß Gehende und Radfahrende Hauptunfallursachen für Unfälle mit Personenschaden sind!
E-Scooter-Fahrende setzen nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel!
Auch wenn bei der Kontrolle Radfahrenden und E-Scooter Fahrenden im Fokus standen, sollte der Gesamt-Bericht nicht den Eindruck erwecken, dass diese die einzigen wären, welche sich im Straßenverkehr falsch verhalten. Es geht neben dem Erkennen von Fehlverhalten insbesondere um den Schutz der Schwächeren.
Die Polizei beobachtet immer wieder, dass die Nutzenden von Rad und anderen Elektrokleinstfahrzeugen gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs verstoßen, aber auch Geschädigte bei Unfällen werden. Vermehrt wird beobachtet, dass Radwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (sogenannte Geisterfahrer) befahren oder auch Gehwege unerlaubt befahren werden. Es kann auch immer wieder festgestellt werden, dass ein für die jeweilige Fahrtrichtung bestehendes Rotlicht missachtet wird. Leider können auch immer wieder an sogenannten E-Scootern festgestellt werden, dass erforderliche Haftpflichtversicherungen nicht vorhanden sind.
Die Polizei führte aus den genannten Gründen die Kontrolle durch und leistet hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wesentlicher Aspekt dieser Kontrolle war insbesondere eine Sensibilisierung der Fahrenden, aber auch der Erziehungsberechtigten bei fahrenden Kindern.
Auffällig war, dass bei Kontrollen der Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler in unmittelbarer Nähe zur Schule und unmittelbar nach Schulschluss zahlreiche Mängel an Rädern festgestellt wurden.
Bei 28 kontrollierten Rädern konnten 66 technische Mängel festgestellt werden. Insbesondere waren dies technische Mängel wie defekte Beleuchtungseinrichtungen, mangelhafte Bremsen oder fehlende Reflektoren.
Zudem erfolgte eine Kontrolle an bekannten Unfallhäufungsstellen wie der Peiner Straße/Hammerschlag. Hier konnten 16 Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Insbesondere wurde Radwege verbotswidrig in falscher Richtung befahren und mobile Endgeräte genutzt. In einem Fall stand ein Radfahrender unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Es konnte ein Wert von fast 1,5 Promille ermittelt werden. Zur Beweisführung im Strafverfahren musste eine Blutprobe entnommen werden.
Leider konnte die Polizei auch feststellen, dass ein in der Fußgängerzone bestehendes Radfahrverbot in 20 Fällen missachtet wurde. Hier stießen die polizeilichen Maßnahmen bei den Passanten auf eine überwiegend positive Zustimmung.
Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel informierte an einem Info-Stand am BraWo-Carree zwischen 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger über die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrädern und E-Scootern.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass eine Risikobereitschaft und falsches Verhalten im Straßenverkehr gerade bei den "schwächeren Verkehrsteilnehmenden" wie zu Fuß Gehende und Radfahrende Hauptunfallursachen für Unfälle mit Personenschaden sind!
E-Scooter-Fahrende setzen nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel!
Auch wenn bei der Kontrolle Radfahrenden und E-Scooter Fahrenden im Fokus standen, sollte der Gesamt-Bericht nicht den Eindruck erwecken, dass diese die einzigen wären, welche sich im Straßenverkehr falsch verhalten. Es geht neben dem Erkennen von Fehlverhalten insbesondere um den Schutz der Schwächeren.
Quelle: Niedersachsen