Ordnungswidrigkeit in Jever: Kind ohne Sicherung im Fahrzeug

Polizei warnt vor ungesicherter Kindermitnahme im Auto
Jever (ots) - Ein 40-jähriger Autofahrer geriet in Kritik, da er seinen 2-jährigen Sohn wiederholt ohne Sicherheitsvorkehrungen auf dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs mitfahren ließ. Beobachtern zufolge bewegte sich das Kind ungesichert im Fußraum und auf dem Sitz. Der Mann zeigte sich gegenüber Hinweisen auf sein risikoreiches Verhalten gleichgültig und war nicht bereit, seine Praxis zu ändern.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder bis 12 Jahre oder einer Körpergröße von mindestens 1,50 Metern während der Autofahrt in einem geeigneten Kindersitz gesichert sein müssen. Wer als Fahrzeugführer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, falls eine Polizeikontrolle erfolgt.
Die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern im Auto ist von großer Bedeutung, um ihre Sicherheit während der Fahrt zu gewährleisten. Kindersitze reduzieren das Risiko schwerer Verletzungen bei Unfällen erheblich, indem sie Kinder sicher fixieren. Zudem sorgt der korrekte Einbau und Gebrauch von Kindersitzen dafür, dass sie stets in einer ihrer Größe und ihrem Alter entsprechenden sicheren Position sitzen, was einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet.