Pressemeldung PI Wilhelmshaven 18.04.2025

Unbekannte Täter öffnen Zigarettenautomaten in Wilhelmshaven
Unbekannte Täter haben in Wilhelmshaven mehrere Zigarettenautomaten gewaltsam geöffnet und sowohl Münzgeld als auch Zigaretten gestohlen. Die Vorfälle ereigneten sich am Lilienburgplatz, im Europaring sowie an den Kreuzungen Bremer Straße/Banter Weg und Bremer Straße/Genossenschaftsstraße. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit nicht bekannt, doch der Gesamtschaden bewegt sich im vierstelligen Euro-Bereich. Die Polizei Wilhelmshaven bittet Zeugen, die Hinweise zu den Tätern geben können, sich unter der Telefonnummer 04421/9420 zu melden.
Sachbeschädigung an einer Bushaltestelle
In der Nacht vom 17. auf den 18. April haben unbekannte Täter das Wartehäuschen an der Bushaltestelle bei Preußenstraße 50 mit einer roten Substanz beschmiert, einschließlich der Wand und der Sitzbank. Aktuell ist die Höhe des Schadens noch unklar. Auch hier nimmt die Polizei Wilhelmshaven unter 04421/9420 Zeugenhinweise entgegen.
Mehrere Diebstähle aus und an Fahrzeugen
Am 17. April wurden der Polizei Wilhelmshaven mehrere Fälle von Diebstählen aus und an Fahrzeugen gemeldet:
- Zwischen dem 10. und 17. April wurde in der Ebertstraße die Seitenscheibe eines Transporters eingeschlagen, das Diebesgut ist bisher unklar.
- In der Nacht vom 16. auf den 17. April wurden in der Admiral-Klatt-Straße Pkw-Seitenscheiben eingeschlagen, auch hier ist das Diebesgut unklar.
- Zwischen dem 13. und 17. April wurden in der Admiral-Klatt-Straße vier Radzierblenden von den Rädern gestohlen.
- Vom 16. auf den 17. April wurde in der Grenzstraße die Seitenscheibe eines Pkw eingeschlagen; das entwendete Gut ist noch nicht bekannt.
Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis und Versicherung
Am 17. April kontrollierte die Polizei um etwa 12:30 Uhr einen 23-jährigen Mann auf einem Kleinkraftrad in der Weserstraße. Das Fahrzeug war mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 versehen, welches eigentlich für ein anderes Zweirad ausgestellt war. Zudem hatte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis und konnte keinen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug erbringen. Das Kleinkraftrad wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt, und gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.