Sensibilisierung für Drohnenflüge: Vermehrte Meldungen über Drohnensichtungen

Wilhelmshaven/Friesland (ots)
Die schnell eingetroffenen Polizeikräfte konnten vor Ort keine Hinweise auf den möglichen Drohnenpiloten entdecken.
Drohnen erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit, sowohl als Hobby-Gerät als auch in professionellen Bereichen wie Fotografie, Agrarwirtschaft und Paketlieferungen. Mit der technologischen Weiterentwicklung dieser kleinen Fluggeräte sind jedoch auch neue rechtliche Herausforderungen entstanden, die vielen Nutzern nicht unmittelbar bewusst sind. Das Argument der Unwissenheit schützt dabei nicht vor Konsequenzen.
Obwohl Drohnen viele Vorzüge bieten, geht ihre Nutzung nicht ohne erhebliche Risiken einher. Besonders unbeabsichtigte Einsätze in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe von Flughäfen, Bundeswehrstandorten und Menschenansammlungen können schnell gefährlich werden. Drohnen, die in gesperrte Lufträume vordringen oder mit Flugzeugen und Hubschraubern kollidieren, können die Luftfahrt erheblich stören. Außerdem werfen Drohnen, die zu Überwachungszwecken oder zur Belästigung genutzt werden, ernste Datenschutzprobleme auf.
Neben technischen Gefahren können Drohnen auch durch Unfälle Verletzungen verursachen, sei es durch herabfallende Komponenten oder die scharfen Rotorblätter. In urbanen Gebieten, wo sich viele Menschen auf Baustellen oder in Parks befinden, erhöht sich die Absturzgefahr mit potenziellen schwerwiegenden Folgen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten sind oft nicht eindeutig und verständlich. Ein häufiger Fehler ist der unerlaubte Flug in gesperrte Zonen, etwa nahe von Flughäfen oder in Naturschutzgebieten, sowie Bundeswehrliegenschaften und kritischen Infrastrukturen. Solche Aktionen stellen Ordnungswidrigkeiten oder, im schlimmsten Fall, Straftaten dar.
Einer der bekanntesten Verstöße ist das Fliegen über Menschenmassen oder Wohngebiete, was in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, verboten ist und mit Geldstrafen von bis zu mehreren Tausend Euro geahndet werden kann. Zudem stellt das ungefragte Fotografieren oder Filmen von Privatpersonen auf ihrem Grundstück einen Eingriff in deren Privatsphäre dar und kann juristische Folgen haben.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Registrierungspflicht für Drohnen. Seit 2021 müssen Drohnen über 250 Gramm bei der zuständigen Luftfahrtbehörde registriert werden. Das Versäumnis dieser Registrierung ist strafbar und betrifft auch Hobby-Piloten.
Viele Drohnenpiloten sind sich der rechtlichen Vorgaben nicht bewusst, wodurch es oft zu ungewollten Gesetzesverstößen kommt. Dabei schützt Unkenntnis auch im Luftrecht nicht vor Strafen. Jeder Drohnenpilot sollte sich über die aktuellen Vorschriften informieren, um sowohl rechtliche Probleme als auch gefährliche Situationen zu vermeiden. Dazu sind aktuelle luftrechtliche Regelungen unbedingt zu beachten.
Besonders bei geringen Abständen zu kritischen Infrastrukturen oder Bundeswehrstandorten können schnell Straftatbestände entstehen, die hohe Strafen und die Beschlagnahmung der Drohne nach sich ziehen können. Ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundeswehrliegenschaften oder Industrieanlagen muss etwa eingehalten werden.
Die Polizei und Luftfahrtbehörden verschärfen ihre Maßnahmen gegen illegale Drohnennutzung. In besonders gravierenden Fällen, wie der Behinderung von Rettungseinsätzen oder Gefährdung des Flugverkehrs, drohen Drohnenpiloten sogar Haftstrafen.
Für den sicheren Drohnenbetrieb steht eine interaktive Karte zur Verfügung. Da das Fliegen von Drohnen geographischen Einschränkungen unterliegt, bietet diese Karte eine Übersicht über Gebiete, in denen das Fliegen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Diese ist unter: https://www.dipul.de/homepage/de einsehbar.