Unfall auf winterglatter Fahrbahn in Varel

Unfall auf Winterstraße: Sommerreifen als Ursache
Ein Autofahrer geriet auf einer winterlich glatten Straße von der Fahrbahn ab, da er mit Sommerreifen unterwegs war. Dabei kollidierte er mit zwei Gartenzäunen und einem gemauerten Zaunpfosten, wodurch sowohl die Zäune als auch das Fahrzeug schwer beschädigt wurden.
Polizei erinnert an Winterreifenpflicht
Die Polizei weist darauf hin, dass in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht besteht, die in §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt ist. Diese besagt, dass Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit geeigneten Reifen ausgestattet sein müssen.
Spezifikationen für wintertaugliche Reifen
Nur Allwetterreifen mit dem Alpine-Zeichen (erkennbar am Schneeflockensymbol) werden als für den Wintereinsatz geeignet betrachtet. Reifen, die lediglich mit „M+S“-Kennzeichnung versehen sind, genügen diesen Anforderungen nicht mehr und sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht zulässig.
Bei winterlichen Bedingungen, wie verschneiten oder vereisten Straßen, oder wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt, müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit den entsprechenden Reifen ausgestattet sein.