Versuchter Raub in Wohnhaus - Beschuldigter identifiziert

Am 20. Mai 2025, kam es gegen 23:10 Uhr im Ortsteil Bohlenberge (Eschstraße) zu einem versuchten Raub in einem Einfamilienhaus.
Zetel (ots) - Eine 57-jährige Bewohnerin wurde aus dem Schlaf gerissen, als plötzlich die Flurbeleuchtung ihres Hauses anging. Im Flur traf sie auf einen Mann, der sie unter Vorhalt eines Schraubendrehers zur Herausgabe von Geld und eines Laptops aufforderte. Als die Frau der Forderung nicht nachkam, ergriff der Täter eine in der Nähe befindliche Handtasche. Im Gerangel um die Tasche riss ein Henkel - die Tasche blieb jedoch im Besitz der Geschädigten, woraufhin der Täter die Flucht ergriff.
Nach ersten Ermittlungen hatte der Beschuldigte sich bereits zuvor unbemerkt im Haus aufgehalten und vermutlich Schmuck entwendet.
Die Bewohnerin blieb körperlich unverletzt, konnte jedoch eine detaillierte Personenbeschreibung abgeben. Aufgrund von Stimme, Habitus und Sprachweise erkannte sie in dem Täter einen 40-jährigen Mann aus Zetel, der ihr persönlich bekannt war.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg erfolgte in der Nacht die richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten, welche zum Auffinden von Beweismitteln führte. Im Rahmen der Maßnahmen konnte der Mann im Garten seines Wohnhauses schlafend angetroffen werden.
Der Beschuldigte stand nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Nach ersten Ermittlungen hatte der Beschuldigte sich bereits zuvor unbemerkt im Haus aufgehalten und vermutlich Schmuck entwendet.
Die Bewohnerin blieb körperlich unverletzt, konnte jedoch eine detaillierte Personenbeschreibung abgeben. Aufgrund von Stimme, Habitus und Sprachweise erkannte sie in dem Täter einen 40-jährigen Mann aus Zetel, der ihr persönlich bekannt war.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg erfolgte in der Nacht die richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten, welche zum Auffinden von Beweismitteln führte. Im Rahmen der Maßnahmen konnte der Mann im Garten seines Wohnhauses schlafend angetroffen werden.
Der Beschuldigte stand nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Quelle: Niedersachsen