20-jährige Mitarbeiterin angegriffen - Bundespolizei ermittelt gegen drei 17-Jährige

Gewalttätiger Vorfall am Hauptbahnhof Essen
Drei 17-jährige Jugendliche sorgten am Hauptbahnhof Essen für Aufregung, als sie versuchten, sich unerlaubt Zutritt zu den dortigen Sanitäranlagen zu verschaffen. Sich der Situation bewusst, hielt eine 20-jährige Mitarbeiterin die Jugendlichen auf, was anschließend zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung führte.
Zwei der Jugendlichen, syrische Staatsbürgerinnen, zeigten sich zunehmend aggressiv und attackierten die Mitarbeiterin, indem sie diese an den Haaren zu Boden rissen und auf sie einschlugen sowie eintraten. Die Polizei wurde gegen 21:55 Uhr über diesen Vorfall informiert und konnte die Jugendlichen auf der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen befragen.
Dabei kam es erneut zu einer Auseinandersetzung, als eine der syrischen Jugendlichen versuchte, sich den Beamten zu entziehen und diese verbal beleidigte sowie bedrohte. Die Identitäten der Minderjährigen wurden in den Diensträumen zweifelsfrei festgestellt, und die Eltern der Jugendlichen wurden über den Vorfall informiert. Der Vater der beteiligten Syrerin arrangierte, dass ihre Schwester sie aus der Polizeiwache abholte.
Bei deren Ankunft behauptete die Jugendliche, sie sei von den Einsatzkräften geschlagen worden und zeigte eine Verletzung am Hinterkopf, die jedoch bereits vor dem Kontakt mit der Polizei bestand und für die ihr eine medizinische Versorgung angeboten worden war. Überwachungskameras und die Aufnahme der Bodycams bestätigten den Ablauf des Geschehens. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen aus der Wache entlassen.
Ermittlungen gegen Jugendliche
Die 17-jährige Deutsche sieht sich mit Betrugsvorwürfen konfrontiert, während gegen die Berlinerin ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Betrug eingeleitet wurde. Die syrische Jugendliche muss sich ebenfalls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat und Betrugs verantworten.