3 Monate Freiheitsstrafe und Untersuchungshaft - Bundespolizei nimmt 29-Jährigen fest

Gestern Abend (29. April) verhafteten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Essen.
Essen (ots) - Es stellte sich bei der Überprüfung seiner Personalien heraus, dass eine Staatsanwaltschaft gleich mit zwei Haftbefehlen nach ihm fahnden ließ.
Gegen 19:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 29-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Da der litauische Staatsbürger sich gegenüber den Uniformierten nicht ausweisen konnte, machte er mündliche Angaben zu seinen Personalien. Mittels eines Datenabgleichs in einem polizeilichen System, stellten die Uniformierten die Identität des Mannes zweifelsfrei fest. Zudem zeigte sich, dass die Staatsanwaltschaft Essen zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn im Februar 2025 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Zudem ordnete das Amtsgericht Untersuchungshaft gegen den Gesuchten an, da er der Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung, des Raubs sowie des schweren Raubs beschuldigt wird.
Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 29-Jährige mit rund zwei Promille alkoholisiert war.
Ein Polizeiarzt untersuchte den Essener und stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Anschließend führten die Einsatzkräfte ihn dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Von hier aus wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Gegen 19:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 29-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Da der litauische Staatsbürger sich gegenüber den Uniformierten nicht ausweisen konnte, machte er mündliche Angaben zu seinen Personalien. Mittels eines Datenabgleichs in einem polizeilichen System, stellten die Uniformierten die Identität des Mannes zweifelsfrei fest. Zudem zeigte sich, dass die Staatsanwaltschaft Essen zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn im Februar 2025 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Zudem ordnete das Amtsgericht Untersuchungshaft gegen den Gesuchten an, da er der Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung, des Raubs sowie des schweren Raubs beschuldigt wird.
Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 29-Jährige mit rund zwei Promille alkoholisiert war.
Ein Polizeiarzt untersuchte den Essener und stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Anschließend führten die Einsatzkräfte ihn dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Von hier aus wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen