Beleidigt und Glied präsentiert - Geschädigte erkennt Tatverdächtigen wieder - Bundespolizei ermittelt

Bereits in den Nachtstunden des 4. Mai entblößte ein 43-jähriger Mann im Dortmunder Hauptbahnhof vor einer 40-jährigen Frau sein Geschlechtsteil und beschimpfte sie.
Dortmund (ots) - Nachdem der deutsche Tatverdächtige seine Hose heruntergezogen und sein Glied in aller Öffentlichkeit zeigte, beleidigte er die türkische Staatsbürgerin als Prostituierte. Anschließend flüchtete er sofort in Richtung Dortmunder Innenstadt. Polizisten konnten ihn am Tattag auch nicht mehr ermitteln.
Die Geschädigte erkannte den Mann vorgestern (07. Mai), gegen 04:00 Uhr, im Dortmunder Hauptbahnhof wieder und bat die Bundespolizei um Hilfe.
Eine Streife stellte den polizeibekannten Mann und eröffnete ihm den Tatvorwurf. Der deutsche Staatsangehörige wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Fulda wollte den Aufenthaltsort des Mannes wissen und ließ ihn wegen Diebstahlsdelikten suchen.
Nachdem eine postalische Erreichbarkeit festgestellt wurde, konnte der Wohnsitzlose seinen Weg fortsetzen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Beleidigung ein.
Die Geschädigte erkannte den Mann vorgestern (07. Mai), gegen 04:00 Uhr, im Dortmunder Hauptbahnhof wieder und bat die Bundespolizei um Hilfe.
Eine Streife stellte den polizeibekannten Mann und eröffnete ihm den Tatvorwurf. Der deutsche Staatsangehörige wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Fulda wollte den Aufenthaltsort des Mannes wissen und ließ ihn wegen Diebstahlsdelikten suchen.
Nachdem eine postalische Erreichbarkeit festgestellt wurde, konnte der Wohnsitzlose seinen Weg fortsetzen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Beleidigung ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen