Bundespolizei beschlagnahmt Schlagring

© Schlagring
Schlagring
Am 02. Juli fanden Einsatzkräfte bei einem aserbaidschanischen Staatsangehörigen am Bochumer Hauptbahnhof einen verbotenen Gegenstand.
Bochum (ots) - Gegen 11:45 Uhr überprüften die Bundespolizisten den 18-Jährigen am Hauptbahnhof Bochum. Die Nachfrage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen bejahte der Herner.
Die Beamten entdeckten bei einer anschließenden Durchsuchung einen Schlagring und beschlagnahmten diesen.
Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte, der Hand angepasste Nahkampfwaffe, die mit einem Durchgriff oder mehreren Offnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.
Da der Aserbaidschaner keinen gültigen Aufenthaltstitel mitführte, begleitete er die Uniformierten in die Bundespolizeiwache.
Eine Rücksprache mit dem Ausländeramt ergab, dass ein laufendes Gerichtsverfahren über den weiteren Aufenthalt des 18-Jährigen läuft. Dementsprechend stellten die Beamten dem jungen Mann eine Anlaufbescheinigung aus, mit der er sich bei der Ausländerbehörde melden muss.
Nach Abschluss der Maßnahmen verließ der Herner die Wache und muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Beamten entdeckten bei einer anschließenden Durchsuchung einen Schlagring und beschlagnahmten diesen.
Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte, der Hand angepasste Nahkampfwaffe, die mit einem Durchgriff oder mehreren Offnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.
Da der Aserbaidschaner keinen gültigen Aufenthaltstitel mitführte, begleitete er die Uniformierten in die Bundespolizeiwache.
Eine Rücksprache mit dem Ausländeramt ergab, dass ein laufendes Gerichtsverfahren über den weiteren Aufenthalt des 18-Jährigen läuft. Dementsprechend stellten die Beamten dem jungen Mann eine Anlaufbescheinigung aus, mit der er sich bei der Ausländerbehörde melden muss.
Nach Abschluss der Maßnahmen verließ der Herner die Wache und muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Nordrhein-Westfalen