Bundespolizei findet Teleskopschlagstock

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Am 26. Juni kontrollierten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen jungen Mann.
Gelsenkirchen (ots) - Dieser hatte einen Gegenstand dabei, den er nicht mitführen durfte.
Gegen 11:30 Uhr überprüften die Beamten den 20-Jährigen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Uniformierten einen Teleskopschlagstock zugriffsbereit in der linken Jackentasche.
Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, der aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.
Da dieser nach dem Waffengesetz dem Führungsverbot unterliegt, beschlagnahmten die Einsatzkräfte den Gegenstand.
Nach erfolgter Belehrung machte der deutsche Staatsangehörige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht.
Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Bundespolizisten den Gelsenkirchener aus der Kontrolle und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Gegen 11:30 Uhr überprüften die Beamten den 20-Jährigen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Uniformierten einen Teleskopschlagstock zugriffsbereit in der linken Jackentasche.
Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, der aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.
Da dieser nach dem Waffengesetz dem Führungsverbot unterliegt, beschlagnahmten die Einsatzkräfte den Gegenstand.
Nach erfolgter Belehrung machte der deutsche Staatsangehörige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht.
Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Bundespolizisten den Gelsenkirchener aus der Kontrolle und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen