Bundespolizei verhaftet 38-Jährigen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide

Verhaftung eines Ukrainers aufgrund ausstehender Geldstrafe und fehlendem Versicherungsschutz
Ein aus Litauen stammender Pkw überquerte die Grenze aus den Niederlanden nach Deutschland, wobei dessen Fahrer ins Visier der Behörden geriet. Die Überprüfung seiner Personalien durch die Polizei ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorlag.
Der Grund: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Der Mann war angehalten, entweder eine Geldstrafe über 500 Euro zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen abzuleisten.
Des Weiteren hatte das Amtsgericht Oldenburg eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro aufgrund von Urkundenfälschung angeordnet. Zudem wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug seit November 2022 kein Versicherungsschutz besteht.
Der ukrainische Staatsbürger wurde umgehend verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion in Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in das Gefängnis in Kleve überführt, da er die geforderte Geldstrafe nicht beglichen hatte.