Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Autobahn 52

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Kempen - Niederkrüchten (ots) - Am Donnerstagabend, reiste ein 38-jähriger Deutscher als Fahrer eines in Mönchengladbach zugelassen Personenkraftwagen auf der Autobahn 52 in das Bundesgebiet ein. Bei einer Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Mann mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchte. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Zudem lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Heinsberg zur Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Zahlung der Geldstrafe durfte der Mann weiterreisen. Den zur Sicherstellung ausgeschriebene Führerschein konnte die Bundespolizei nicht sicherstellen, da die Person diesen nicht dabei hatte.
Quelle: Nordrhein-Westfalen