Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide am Freitag, 20. Juni 2025 zwei mit Haftbefehl Gesuchte festgenommen.
Kleve - Kempen - Emmerich - Kaldenkirchen (ots) - Im ersten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Bochum einen 36-jährigen Niederländer mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Die Bundespolizei führte den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Haftrichter zwecks Eröffnung des Haftbefehls vor.
Einen 24-jährigen Syrer suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit einem Erzwingungshaftbefehl. Der Mann zahlte vor die fällige Geldstrafe in Höhe von 110 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden. Er durfte danach weiterreisen.
Am Samstag, 21. Juni 2025 wurde am Bahnhof in Kaldenkirchen ein 26-jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Amberg gegen ihn vorliegen. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis musste der Pole noch eine Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro bezahlen oder eine 42-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz lag ein Untersuchungshaftbefehl vor. Der Mann wird am Montagvormittag dem Haftrichter vorgeführt.
Einen 24-jährigen Syrer suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit einem Erzwingungshaftbefehl. Der Mann zahlte vor die fällige Geldstrafe in Höhe von 110 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden. Er durfte danach weiterreisen.
Am Samstag, 21. Juni 2025 wurde am Bahnhof in Kaldenkirchen ein 26-jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Amberg gegen ihn vorliegen. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis musste der Pole noch eine Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro bezahlen oder eine 42-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz lag ein Untersuchungshaftbefehl vor. Der Mann wird am Montagvormittag dem Haftrichter vorgeführt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen