Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle in Dortmund und Gelsenkirchen

Festnahmen in Dortmund und Gelsenkirchen aufgrund von Haftbefehlen
Die Polizei führte kürzlich in Dortmund und Gelsenkirchen Personenkontrollen durch, die zur Festnahme zweier Männer führten, die per Haftbefehl gesucht wurden. Am Dortmunder Hauptbahnhof kontrollierten Bundespolizisten einen 39-jährigen Mann und stellten fest, dass Haftbefehle gegen ihn vorlagen. Diese hatten die Staatsanwaltschaften Dortmund und Bochum aufgrund früherer Urteile wegen Betrugs und Erschleichens von Leistungen erwirkt.
Der Mann hatte sich seiner Haftstrafe von insgesamt 13 Monaten bisher nicht gestellt, weshalb er verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Zusätzlich wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Unterschlagung eröffnet, da er eine fremde Kreditkarte bei sich führte.
Im selben Zeitraum überprüften Bundespolizisten auch einen 24-jährigen Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Die Untersuchung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe suchte, die das Amtsgericht Bottrop wegen Erschleichens von Leistungen in Höhe von 1.000 Euro verhängt hatte.
Nach seiner Festnahme kontaktierte der junge Mann seine Großmutter, die die Strafe beglich, wodurch er einer Freiheitsstrafe entging und seine Reise fortsetzen konnte.