Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle.

Am 16. Juni kontrollierten Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof.
Essen (ots) - Dabei wurden unter anderem zwei Haftbefehle vollstreckt.
Gegen 19:40 Uhr trafen Einsatzkräfte am Bahnsteig 22 im Hauptbahnhof auf einen Jugendlichen. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen ergab, dass gegen ihn insgesamt drei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte den 17-Jährigen als vermisst gemeldet und die Staatsanwaltschaft Essen hatte einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Dorsten gegen den deutschen Staatsangehörigen erwirkt. Zudem suchte die Essener Behörde noch nach seinem Aufenthaltsort. Der Jugendliche war im Februar 2024 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung aufgehoben. Die Beamten eröffneten dem Jugendlichen aus Schwelm die Festnahme, legten ihm Handfesseln an und brachten ihn anschließend in das Polizeigewahrsam Essen. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizisten fertigten weitere Berichte für die zuständigen Behörden an.
Wenige Stunden später stellten Polizisten eine weitere Person, einen 39-Jährigen, in der Haupthalle des Essener Hauptbahnhofs fest. Beim Abgleich seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve fest. Das Amtsgericht Moers hatte den deutschen Staatsangehörigen im September 2024 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 15,00 Euro oder ersatzweise zu zehn Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Einsatzkräfte nahmen ihn vor Ort fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da der Duisburger den geforderten Geldbetrag in Höhe von 386,00 Euro (inklusive der Kosten) nicht begleichen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Gegen 19:40 Uhr trafen Einsatzkräfte am Bahnsteig 22 im Hauptbahnhof auf einen Jugendlichen. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen ergab, dass gegen ihn insgesamt drei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte den 17-Jährigen als vermisst gemeldet und die Staatsanwaltschaft Essen hatte einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Dorsten gegen den deutschen Staatsangehörigen erwirkt. Zudem suchte die Essener Behörde noch nach seinem Aufenthaltsort. Der Jugendliche war im Februar 2024 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung aufgehoben. Die Beamten eröffneten dem Jugendlichen aus Schwelm die Festnahme, legten ihm Handfesseln an und brachten ihn anschließend in das Polizeigewahrsam Essen. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizisten fertigten weitere Berichte für die zuständigen Behörden an.
Wenige Stunden später stellten Polizisten eine weitere Person, einen 39-Jährigen, in der Haupthalle des Essener Hauptbahnhofs fest. Beim Abgleich seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve fest. Das Amtsgericht Moers hatte den deutschen Staatsangehörigen im September 2024 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 15,00 Euro oder ersatzweise zu zehn Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Einsatzkräfte nahmen ihn vor Ort fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da der Duisburger den geforderten Geldbetrag in Höhe von 386,00 Euro (inklusive der Kosten) nicht begleichen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen