Bundespolizei vollstreckt im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen Haftbefehl wegen schweren Raubes

© Bundespolizei nimmt 2 Personen fest
Bundespolizei nimmt 2 Personen fest
Die Bundespolizei hat am Dienstag innerhalb von 4 Stunden zwei Personen festgenommen.
Aachen - Berlin (ots) - Dabei waren ein 45-jähriger Bulgare der von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes gesucht wurde und ein 30-jähriger Deutscher der von der gleichen Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen ausgeschrieben war.
Gegen 12:15 Uhr hatten die Beamten in einem Fernreisebus den 45-jährigen Bulgaren in Aachen-Vetschau in einer Kontrollstelle festgestellt. Der Bulgare hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 787 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren abzusitzen. Nach Verbüßung eines großen Teils seiner Freiheitstrafe wurde er nach Bulgarien abgeschoben. Dadurch das er wieder ohne Erlaubnis nach Deutschland eingereist war, lebte seine Restfreiheitsstrafe von 787 Tagen wieder auf. Er wurde nach Eröffnung des Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
Ein 30-jähriger Deutscher wurde 4 Stunden später als Beifahrer in Aachen-Vetschau von den Beamten kontrolliert. Hier wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt. Hier wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro ausgesprochen oder ersatzweise eine 40-tägige Freiheitsstrafe verhängt. Da er die Geldstrafe zahlen konnte, blieb ihm die Freiheitsstrafe erspart. Er konnte nach der Zahlung seine Reise fortsetzen.
Gegen 12:15 Uhr hatten die Beamten in einem Fernreisebus den 45-jährigen Bulgaren in Aachen-Vetschau in einer Kontrollstelle festgestellt. Der Bulgare hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 787 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren abzusitzen. Nach Verbüßung eines großen Teils seiner Freiheitstrafe wurde er nach Bulgarien abgeschoben. Dadurch das er wieder ohne Erlaubnis nach Deutschland eingereist war, lebte seine Restfreiheitsstrafe von 787 Tagen wieder auf. Er wurde nach Eröffnung des Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
Ein 30-jähriger Deutscher wurde 4 Stunden später als Beifahrer in Aachen-Vetschau von den Beamten kontrolliert. Hier wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt. Hier wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro ausgesprochen oder ersatzweise eine 40-tägige Freiheitsstrafe verhängt. Da er die Geldstrafe zahlen konnte, blieb ihm die Freiheitsstrafe erspart. Er konnte nach der Zahlung seine Reise fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen