Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl gegen gesuchten Schläger

Am Sonntagmorgen (12. Mai) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund auszureisen.
Dortmund - Duisburg (ots) - Die Ermittlungen ergaben, dass eine Staatsanwaltschaft per U-Haftbefehl nach diesem suchen ließ.
Gegen 8:30 Uhr wurde ein 18-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana/ Albanien vorstellig. Er händigte den Bundespolizisten seinen slowenischen Reisepass aus. Überprüfungen im polizeilichen Fahndungssystem ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg nach dem Mann fahnden ließ.
Das Amtsgericht Duisburg hatte gegen den slowenischen Staatsbürger Untersuchungshaft angeordnet. Demnach soll der Heranwachsende im September 2024, gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, einen Mann in Duisburg mehrfach, unter anderem mit einem Schlagring, geschlagen haben. Als der Geschädigte zu Boden ging, sollen die Verdächtigen diesen mittels Tritten weiterhin attackiert haben, bis dieser das Bewusstsein verlor.
Die Beamten informierte die Familie des Duisburgers über seine Festnahme. Der Gesuchte wurde in das Gewahrsam des Amtsgerichts Duisburg gebracht, um diesen anschließend dem zuständigen Haftrichter vorzuführen.
Gegen 8:30 Uhr wurde ein 18-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana/ Albanien vorstellig. Er händigte den Bundespolizisten seinen slowenischen Reisepass aus. Überprüfungen im polizeilichen Fahndungssystem ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg nach dem Mann fahnden ließ.
Das Amtsgericht Duisburg hatte gegen den slowenischen Staatsbürger Untersuchungshaft angeordnet. Demnach soll der Heranwachsende im September 2024, gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, einen Mann in Duisburg mehrfach, unter anderem mit einem Schlagring, geschlagen haben. Als der Geschädigte zu Boden ging, sollen die Verdächtigen diesen mittels Tritten weiterhin attackiert haben, bis dieser das Bewusstsein verlor.
Die Beamten informierte die Familie des Duisburgers über seine Festnahme. Der Gesuchte wurde in das Gewahrsam des Amtsgerichts Duisburg gebracht, um diesen anschließend dem zuständigen Haftrichter vorzuführen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen