Der Osterurlaub steht vor der Tür - Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gibt Reisehinweise

Reisetipps der Bundespolizei für einen entspannten Osterurlaub
Die Bundespolizei hat einige hilfreiche Tipps für Reisende zusammengestellt, um einen stressfreien Beginn Ihres Osterurlaubs zu gewährleisten. Bevor Sie aufbrechen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Reisedokumente, wie Reisepass oder Personalausweis, aktuell sind. Jedes Familienmitglied, auch Kinder, benötigt ein eigenes Ausweisdokument; beachten Sie, dass Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden. Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend, während außerhalb der EU ein Reisepass erforderlich ist.
Während der Ferienzeiten kann es an Flughäfen zu erhöhtem Andrang kommen. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und erkundigen Sie sich vorab über die aktuelle Lage und etwaige Eintreffempfehlungen am Flughafen. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Flughäfen und Fluggesellschaften.
Nach dem Check-in sollten Sie direkt zur Sicherheitskontrolle gehen und dabei Ihren Ausweis sowie die Bordkarte bereithalten. Bei der Sicherheitskontrolle ist nur ein Handgepäckstück erlaubt, während weiteres Gepäck beim Check-in aufgegeben werden muss. Im Handgepäck sollten nur notwendige persönliche Gegenstände verstaut sein. Flüssigkeiten dürfen in Behältnissen von bis zu 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Volumen transportiert werden. Medikamente und Babynahrung sind hiervon ausgenommen.
Stellen Sie sicher, dass größere elektronische Geräte, wie Smartphones und Tablets, sowie Kleidung wie Jacke und Schal im Voraus abgelegt werden. Leeren Sie zudem Ihre Hosentaschen und legen Sie diese Gegenstände in die bereitgestellten Gepäckwannen.
Für eine zügige Grenzkontrolle halten Sie bitte Ihre Reisedokumente griffbereit, ohne Schutzhüllen und zusätzliche Gegenstände darin. Seit Juli 2023 können auch Reisende aus Nicht-EU-Ländern die EasyPASS-Grenzkontrolle in Düsseldorf nutzen, vorausgesetzt sie besitzen einen elektronischen Reisepass, einen deutschen Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für langfristigen Aufenthalt (nur bei Ausreise) und sind mindestens zwölf Jahre alt. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei und unter www.easypass.de.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Urlaubszeit!