Diebstahl im Drogeriemarkt - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen

Am Morgen des 27. Mai wurde die Bundespolizei Dortmund zu einem Ladendiebstahl gerufen.
Dortmund (ots) - Bei einer Überprüfung stellten die Beamten mehrere Fahndungsnotierungen fest.
Um 7:00 Uhr bat der Ladendetektiv eine Streife der Bundespolizei um Unterstützung bei der Feststellung der Personalien des Tatverdächtigen. Der Sicherheitsmitarbeiter hatte den 45-jährigen Tatverdächtigen über die Videoüberwachung dabei beobachtet, wie dieser Ware aus dem Regal nahm und in seine Jackentasche steckte. Anschließend verließ der deutsche Staatsbürger das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Der Detektiv sprach den Mann an und bat ihn, mit ihm ins Büro der Filiale zu kommen. Ausweisdokumente führte der aus Sondershausen stammende Mann nicht mit sich. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen bestätigte seine Angaben, allerdings ergaben sich auch mehrere Fahndungsausschreibungen. Insgesamt vier Staatsanwaltschaften ließen nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen.
Nach erfolgter Belehrung machte der Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wurde mit dem Hinweis entlassen, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Die Ware verblieb in der Filiale.
Um 7:00 Uhr bat der Ladendetektiv eine Streife der Bundespolizei um Unterstützung bei der Feststellung der Personalien des Tatverdächtigen. Der Sicherheitsmitarbeiter hatte den 45-jährigen Tatverdächtigen über die Videoüberwachung dabei beobachtet, wie dieser Ware aus dem Regal nahm und in seine Jackentasche steckte. Anschließend verließ der deutsche Staatsbürger das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Der Detektiv sprach den Mann an und bat ihn, mit ihm ins Büro der Filiale zu kommen. Ausweisdokumente führte der aus Sondershausen stammende Mann nicht mit sich. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen bestätigte seine Angaben, allerdings ergaben sich auch mehrere Fahndungsausschreibungen. Insgesamt vier Staatsanwaltschaften ließen nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen.
Nach erfolgter Belehrung machte der Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wurde mit dem Hinweis entlassen, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Die Ware verblieb in der Filiale.
Quelle: Nordrhein-Westfalen