Drei Festnahmen am Sonntag - Fahndungserfolg durch Bundespolizei

Kontrollen der Bundespolizei: Drei Festnahmen an einem Tag
Düsseldorf (ots) - Am Sonntagmorgen erregte ein 40-jähriger Deutscher die Aufmerksamkeit der Bundespolizei, während er darauf wartete, seinen Flug nach Istanbul, Türkei, anzutreten. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag, der im Zusammenhang mit Erschleichens von Leistungen im Juli 2024 ausgestellt worden war. Der Mann war im Juli 2023 rechtskräftig verurteilt worden, hatte jedoch die Strafvollstreckung vermieden. Durch die sofortige Zahlung einer Geldstrafe von 550 Euro konnte er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen entgehen und seine Reise fortsetzen.
Nur eine Stunde später war ein 58-jähriger Deutscher Gegenstand einer weiteren Kontrolle der Bundespolizei. Er bereitete sich auf seine Ausreise nach Antalya, Türkei, vor und bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Dieser Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Körperverletzung, bezogen auf eine Verurteilung im Januar 2020, im Januar 2024 erlassen. Der Mann hatte die ihm auferlegte Strafe ebenfalls nicht angetreten. Durch die Zahlung von 1.320 Euro vor Ort wandte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 33 Tagen ab und durfte seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagnachmittag wurde schließlich ein niederländischer Staatsbürger überprüft, der gerade aus Istanbul, Türkei, eingereist war. Bei ihm stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve gegen ihn vorlag. Dieser wurde im September 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen, basierend auf einer Verurteilung im März 2024. Der Mann zahlte die ausstehende Geldbuße in Höhe von 40 Euro direkt vor Ort, wodurch er eine Erzwingungshaft von zwei Tagen abwenden konnte.