Elektroschocker als Taschenlampe getarnt - Beamte der Bundespolizei entdeckten verbotene Waffe am Flughafen Köln Bonn.

Ungewöhnlicher Gegenstand im Handgepäck entlarvt
Köln (ots) - Das Sicherheitspersonal am Flughafen entdeckte einen auffälligen Gegenstand im Handgepäck eines Reisenden. Bei der genaueren Untersuchung durch die hinzugezogenen Beamten der Bundespolizei stellte sich heraus, dass es sich um einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker handelte.
Solche getarnten Waffen sind laut Waffengesetz verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Obwohl der 26-jährige Reisende als Besitzer des Geräts identifiziert wurde, behauptete er, nichts von dessen Existenz zu wissen, da seine Mutter seinen Rucksack gepackt habe. Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei konfisziert.
Der Mann sieht sich nun mit einer Strafanzeige nach dem Waffengesetz und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz konfrontiert. Anschließend durfte er seine Reise in die Türkei fortsetzen.
Die Bundespolizei betont in diesem Zusammenhang, dass das Mitführen verbotener Gegenstände bei der Luftsicherheitskontrolle als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat angesehen werden kann. Informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die aktuellen Vorschriften. Ausführliche Informationen sind auf der Website www.bundespolizei.de unter dem Abschnitt "Sicher auf Reisen" verfügbar.