Fahndungserfolg: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

Am 26. und 27.
Essen (ots) - Mai nahmen Bundespolizisten zwei Männer fest. Vorherige Ermittlungen hatten ergeben, dass eine Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen sie erlassen hatte.
Am Montag (26. Mai) gegen 17:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs. Zur Feststellung seiner Identität händigte der gebürtige Grieche einen französischen Gefängnisausweis aus. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Essen bekannt. Das Amtsgericht Essen hatte den 36-Jährigen im September 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, ersatzweise 59 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Er wurde vor Ort festgenommen und der Dienststelle zugeführt. Mithilfe eines Fingerabdruckscans konnte die Identität des Verurteilten zweifelsfrei festgestellt werden. Da er die Geldstrafe in Höhe von 735 Euro (inklusive Kosten) nicht zahlen konnte, brachten ihn die Polizisten im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt.
Einige Stunden später, gegen 00:20 Uhr des 27. Mai, kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei einen 34-jährigen Mann auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 im Essener Hauptbahnhof. Grund der Kontrolle war eine vorausgegangene Beschwerde mehrerer Reisender. Der deutsche Staatsbürger hatte diese zuvor aggressiv angebettelt. Die Beamten überprüften die Daten des bereits polizeibekannten Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen ebenfalls nach dem Wohnungslosen suchte. Im März dieses Jahres wurde er vom Amtsgericht Essen wegen Hausfriedensbruchs, Unterschlagung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Polizisten nahmen den deutschen Staatsbürger vor Ort fest und führten ihn zur Wache. Auch hier konnte die Identität mittels Fingerabdruck zweifelsfrei bestätigt werden. Anschließend brachten Sie den Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt.
Am Montag (26. Mai) gegen 17:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs. Zur Feststellung seiner Identität händigte der gebürtige Grieche einen französischen Gefängnisausweis aus. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Essen bekannt. Das Amtsgericht Essen hatte den 36-Jährigen im September 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, ersatzweise 59 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Er wurde vor Ort festgenommen und der Dienststelle zugeführt. Mithilfe eines Fingerabdruckscans konnte die Identität des Verurteilten zweifelsfrei festgestellt werden. Da er die Geldstrafe in Höhe von 735 Euro (inklusive Kosten) nicht zahlen konnte, brachten ihn die Polizisten im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt.
Einige Stunden später, gegen 00:20 Uhr des 27. Mai, kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei einen 34-jährigen Mann auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 im Essener Hauptbahnhof. Grund der Kontrolle war eine vorausgegangene Beschwerde mehrerer Reisender. Der deutsche Staatsbürger hatte diese zuvor aggressiv angebettelt. Die Beamten überprüften die Daten des bereits polizeibekannten Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen ebenfalls nach dem Wohnungslosen suchte. Im März dieses Jahres wurde er vom Amtsgericht Essen wegen Hausfriedensbruchs, Unterschlagung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Polizisten nahmen den deutschen Staatsbürger vor Ort fest und führten ihn zur Wache. Auch hier konnte die Identität mittels Fingerabdruck zweifelsfrei bestätigt werden. Anschließend brachten Sie den Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen