Fahndungserfolg der Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen; 53-Jähriger in Kevelaer verhaftet

Verhaftung in Kleve: Mann muss Geldstrafe oder Freiheitsstrafe antreten
In Kleve wurde ein Mann aufgrund ausstehender rechtlicher Angelegenheiten verhaftet. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Trunkenheit am Steuer vorlag.
Der Mann muss entweder eine Geldstrafe von 1185 Euro zahlen oder eine 79-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Zusätzlich war er wegen einer Straftat gegen das Straßenverkehrsgesetz von der Staatsanwaltschaft Hechingen ausfindig gemacht worden.
Nach seiner Festnahme wurde er zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve überstellt. Bei der Überprüfung seiner Fahrerlaubnis stellte sich heraus, dass sein polnischer Führerschein eingezogen und seine Fahrerlaubnis für ungültig erklärt worden war.
Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er letztlich in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht, um seine Strafe abzusitzen.