Fahndungserfolge durch Bundespolizei am Montag - Ein Gesuchter stellte sich freiwillig

Am gestrigen Montag (19.05.2025) erzielte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei Fahndungserfolge.
Düsseldorf (ots) - Am frühen Montagmorgen trat ein Mann an die im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf befindliche Streife der Bundespolizei heran und gab gegenüber den Beamten an, gesucht zu werden. Eine durchgeführte Identitätsüberprüfung bestätigte die Aussage des 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Durch die Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) wurde im März dieses Jahres ein Erzwingungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen.
Die Geldbuße in Höhe von 55 Euro konnte der Essener jedoch vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen abwenden.
Montagnachmittag wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei ihm stellten die Beamten fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Diese hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im Januar 2024 Verurteilten ausgestellt.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der in Türkei lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden.
Montagabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten dann einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Diyarbakir/Türkei vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Im September 2024 wurde durch diese ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung in Höhe von mehr als 42.000 Euro Euro gegen den im Februar 2021 wegen besonders schweren Falls des Diebstahls Verurteilten erlassen.
Nach Pfändung in Höhe von 500 Euro Bargeld konnte der in Dortmund lebende Mann seine Reise fortsetzen.
Die Geldbuße in Höhe von 55 Euro konnte der Essener jedoch vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen abwenden.
Montagnachmittag wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei ihm stellten die Beamten fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Diese hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im Januar 2024 Verurteilten ausgestellt.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der in Türkei lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden.
Montagabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten dann einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Diyarbakir/Türkei vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Im September 2024 wurde durch diese ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung in Höhe von mehr als 42.000 Euro Euro gegen den im Februar 2021 wegen besonders schweren Falls des Diebstahls Verurteilten erlassen.
Nach Pfändung in Höhe von 500 Euro Bargeld konnte der in Dortmund lebende Mann seine Reise fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen