Freiheit dank Vater - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am Samstagmorgen (17. Mai) nahmen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann fest.
Gelsenkirchen - Essen (ots) - Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach diesem per Haftbefehl suchen.
Gegen 07:15 Uhr überprüften Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Dieser wirkte auf die Beamten orientierungslos. Zur Feststellung seiner Identität händigte der 44-Jährige seinen Personalausweis aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach diesem fahnden ließ.
Das Amtsgericht Essen hatte den Deutschen im April 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt.
In der Vergangenheit hatte der Gesuchte nur einen Teil der geforderten Summe beglichen und sich der ergangenen Strafantrittsladung nicht gestellt. Aus diesem Grund schrieb die Staatsanwaltschaft den Essener zur Fahndung aus. Demnach muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen verbüßen.
Als der Verurteilte seinen Vater über die Festnahme telefonisch informieren wollte, ergriff er einen kleinen Gegenstand, steckte sich diesen in den Mund und kaute ihn. Ein Arzt untersuchte den Polizeibekannten daraufhin. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,2 Promille.
Der Vater übernahm die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro bei einer Polizeiwache in Oldenburg und verhinderte somit die 43-tägige Haftstrafe des 44-Jährigen.
Gegen 07:15 Uhr überprüften Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Dieser wirkte auf die Beamten orientierungslos. Zur Feststellung seiner Identität händigte der 44-Jährige seinen Personalausweis aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach diesem fahnden ließ.
Das Amtsgericht Essen hatte den Deutschen im April 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt.
In der Vergangenheit hatte der Gesuchte nur einen Teil der geforderten Summe beglichen und sich der ergangenen Strafantrittsladung nicht gestellt. Aus diesem Grund schrieb die Staatsanwaltschaft den Essener zur Fahndung aus. Demnach muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen verbüßen.
Als der Verurteilte seinen Vater über die Festnahme telefonisch informieren wollte, ergriff er einen kleinen Gegenstand, steckte sich diesen in den Mund und kaute ihn. Ein Arzt untersuchte den Polizeibekannten daraufhin. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,2 Promille.
Der Vater übernahm die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro bei einer Polizeiwache in Oldenburg und verhinderte somit die 43-tägige Haftstrafe des 44-Jährigen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen